Städtebauliches Realisierungskonzept MusikCampus Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0215-61
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliches Realisierungskonzept MusikCampus Münster
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erstellung eines städtebaulichen Realisierungskonzepts für den MusikCampus Münster.
Die Stadt Münster und die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) beabsichtigen die gemeinsame Planung und Realisierung eines Musik-Campus als ein deutschlandweit einmaliges und innovatives Kooperationsprojekt der städtischen und universitären Musik-Einrichtungen gemeinsam mit den freien Musikakteuren. Mit dem Musik-Campus wird ein lebendiges und nachhaltiges Zentrum für die Musik entstehen, das sich ebenfalls für wissenschaftliche Konferenzen eignen wird. Kulturelles Leben, musikalische Ausbildung und Wissenschaft werden sich verbinden.
Sinfonieorchester, Westfälische Schule für Musik (WSfM) und Musikhochschule sollen hier ihren Sitz haben und über zeitgemäße Unterrichts-, Proben- und Aufführungsmöglichkeiten verfügen. So werden die bereits bewährten Kooperationen dieser Träger untereinander und gemeinsam mit den freien Musikakteuren auf eine neue Stufe gehoben. Der Musik-Campus wird als kommunikatives und für alle offenes Forum gedacht, auf dem sich Musik- und Stadtgesellschaft direkt begegnen.
Herzstück des Musik-Campus sind die Orte des gemeinsamen Musizierens und der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure sowie die Foyers als Treffpunkte und als Orte der zufälligen Zusammenkünfte. Die gemeinsam genutzten Säle, wie beispielsweise der große Konzertsaal, werden die enge künstlerische wie inhaltliche Zusammenarbeit versinnbildlichen.
Es wird Aufgabe dieses städtebaulichen Realisierungskonzeptes sein, diese Orte stadträumlich zu definieren, in Beziehung zu setzen und zu verorten. Es ist zu untersuchen, ob der Musikcampus als Haus der Musik, als Campus im eigentlichen Sinne oder als Musik-Quartier den Ansprüchen aus sich selbst heraus und aus den vielfältigen stadtstrukturellen, stadträumlichen und städtebaulichen Bezügen heraus genügen und nachbarquartiersverträglich ins Stadtgefüge implementiert werden kann.
Die inhaltliche Einzigartigkeit des Musikcampus soll ebenso vorbildlich und sensibel auf nachbarschaftliche Bezüge eingehen, innovative Mobilität hervorbringen und nachhaltige Exzellenz in Entwicklung, Bau und Betrieb der Einrichtungen fördern.
Das historisch, stadträumlich und landschaftlich wie ökologisch wertvolle Umfeld des Schlosses unter Einbeziehung der ehemaligen Pharmazie an der Hittorfstraße werden für die Umsetzung des Projektes vertieft in den Blick genommen und in denkbaren und sinnhaften städtebaulichen Varianten bewertet.
Der künftige Musik-Campus übernimmt künftig eine wichtige Scharnierfunktion im Stadtgefüge und qualifiziert die Verbindung zwischen Altstadt, Schloss und Urbanen Wissensquartieren in funktionaler, gestalterischer und verbindender Hinsicht entscheidend mit.
Münster
Mit dem vom Auftragnehmer zu erstellenden Städtebaulichen Realisierungskonzept soll die Anfang 2022 anstehende Standortentscheidung des Rates der Stadt Münster vorbereitet und unterstützt werden. Gleichzeitig werden Erkenntnisse und Maßgaben für die erforderliche Bauleitplanung zur Projektrealisierung definiert sowie eine rahmensetzende Grundlage zur Auslobung eines Architektenwettbewerbs geschaffen.
Konkret werden vom Auftragnehmer im Rahmen des Städtebaulichen Realisierungskonzeptes folgende Leistungen erwartet:
1. Standortstudien Schlossumfeld (Sichtung der Vorgaben von WWU und Stadt; Zusammenstellen der Grundlagen; Herausarbeitung der wichtigsten Realisierungsrahmenbedingungen; Definition stadträumlich sinnvoller Standorträume im Schlossumfeld und deren differenzierte Analyse in den Konzeptansätzen Haus der Musik, Musikcampus und Musik-Quartier; Gegenüberstellung und Überprüfung von Flächen/Nutzungen/Funktionalitäten) und Analyse mit matrixartiger Bewertung (städtebauliche sowie Nutzungsanalyse, Analyse der Erschließung und Freiflächen sowie aggregierte Variantenbewertung und Standortempfehlung).
2. Konzeptionelle Bearbeitung des Vertiefungsstandortes: Detailanalyse in städtebaulich-freiraumbildenden Konzeptvarianten; städtebauliche Volumina, Einbindung/Vernetzung, Körnung/Höhenentwicklung, Orientierung/Korrespondenz mit dem Stadt- und Freiraum; Funktionsabläufe in Bezug auf Mobilität, Erschließung, bauliche Entwicklung und Funktionen
Freiraumgestaltung/Wegeverbindungen/Höhenlagen; Darstellung der Innenraumentwicklung in 3D, mögliche Raumfolgen; Darstellung des Außenraums unter Einbindung des bestehenden Landschaftsraumes, insbesondere des Arzneipflanzengartens; Erstellen je einer Grobkostenschätzung für max. 3 Konzeptvarianten. Analyse und Bewertung durch Variantenbewertung und Konzeptempfehlung sowie inhaltliche Leitlinien für die Projektentwicklung am Standort.
3. Detaillierte Ausarbeitung der abschließenden zielstandörtlichen Konzeptempfehlung: konkreter städtebaulicher, gestalterischer und funktionaler Realisierungsvorschlag als Entscheidungsgrundlage; fachliche Gesamtbewertung und städtebaulicher Realisierungs-Rahmen.
4. Dokumentation des Erarbeitungsprozesses und standortbezogene Visualisierung.
Zum Leistungsumfang zählen auch Workshops mit der Stadt, der WWU und dem BLB NRW.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 25 %):
a) Leistungsgegenstand der Referenz war ein städtebauliches Realisierungskonzept, eine städtebauliche Machbarkeitsstudie oder ein preisgekrönter oder mit einer Anerkennung ausgezeichneter Wettbewerbsbeitrag zu einem städtebaulichen Planungswettbewerb,
b) das Realisierungskonzept, die Machbarkeitsstudie bzw. der Wettbewerbsbeitrag betraf den Neubau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes im Sinne der DIN 18040-1 (Vorhaben),
c) für das Vorhaben war eine innerstädtische Fläche vorgesehen,
d) das geschätzte Baukostenvolumen (entspr. KG 200-700 nach DIN 276) für das Vorhaben lag laut Realisierungskonzept/Machbarkeitsstudie/Wettbewerbsbeitrag bzw. Auslobung mindestens bei 10 Mio. EUR (ohne MwSt.),
e) die Realisierungsstudie oder Machbarkeitsstudie wurde fertiggestellt, und zwar nicht vor dem 1.1.2013 (Stichtag); bei Wettbewerbsbeiträgen darf die (abschließende) Jurysitzung nicht vor dem genannten Stichtag stattgefunden haben.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das Vorhaben betraf konkret den Neubau eines öffentlichen Veranstaltungs- oder Kulturzentrums (Gewicht 15 %);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war konkret ein städtebauliches Realisierungskonzept oder eine städtebauliche Machbarkeitsstudie (Gewicht 15 %);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das Realisierungskonzept, die Machbarkeitsstudie bzw. der Wettbewerbsbeitrag umfasste auch die Betrachtung möglicher verkehrlicher Konzepte, z. B. Erschließung, Verkehrslärm, Anlieferung (Gewicht 10 %);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das Realisierungskonzept, die Machbarkeitsstudie bzw. der Wettbewerbsbeitrag umfasste auch die Freiraumgestaltung (Gewicht 10 %);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres geschätztes Baukostenvolumen des Vorhabens, netto ohne MwSt. und Nebenkosten (Gewicht 10 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsqualifikation Stadtplaner/in oder Architekt/in (Gewicht 6 %);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Stadtplaner/in oder Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1))
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 8 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Leistungsgegenstand der Referenz war ein städtebauliches Realisierungskonzept, eine städtebauliche Machbarkeitsstudie oder ein preisgekrönter oder mit einer Anerkennung ausgezeichneter Wettbewerbsbeitrag zu einem städtebaulichen Planungswettbewerb;
b) das Realisierungskonzept, die Machbarkeitsstudie bzw. der Wettbewerbsbeitrag betraf den Neubau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes im Sinne der DIN 18040-1 (Vorhaben);
c) für das Vorhaben war eine innerstädtische Fläche vorgesehen;
d) das geschätzte Baukostenvolumen (entspr. KG 200-700 nach DIN 276) für das Vorhaben lag laut Realisierungskonzept/Machbarkeitsstudie/Wettbewerbsbeitrag bzw. Auslobung mindestens bei 10 Mio. EUR (ohne MwSt.);
e) die Realisierungsstudie oder Machbarkeitsstudie wurde fertiggestellt, und zwar nicht vor dem 1.1.2013 (Stichtag); bei Wettbewerbsbeiträgen darf die (abschließende) Jurysitzung nicht vor dem genannten Stichtag stattgefunden haben.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsqualifikation Stadtplaner/in oder Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zu Ziffer 1 muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllt, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Berufsqualifikation Stadtplaner/in oder Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Außerdem darf die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 5,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in oder Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten,
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen,
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY6M5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html