Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – TGA-HLS Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-40-3-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – TGA-HLS
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, Flächenmehrbedarfe bei Grundschulen durch freistehende Erweiterungsbauten im Rahmen von Modulbauweise, vorzugsweise in Holzmodulbauweise, realisieren zu lassen. Diese Modulbauweise soll nach Möglichkeit an 15 Grundschulstandorten umgesetzt werden. Hierfür vergibt die Stadt Planungs- und Projektsteuerungsleistungen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudeautomation (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8).
Gütersloh
Das Bevölkerungswachstum in Gütersloh lässt auch die Zahl der Schulkinder schneller wachsen, als neue Schulen gebaut werden können. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Schulen selbst. Ganztagsschule und inklusiver Unterricht, schüleraktivierende Formen des Lernens und Lehrens und neue pädagogische Ideen brauchen mehr Raum und ganz andere Raumkonzepte, als in den bisherigen Schulgebäuden vorgesehen war. Flächenmehrbedarfe sollen durch freistehende Erweiterungsbauten im Rahmen von Modulbauweise, vorzugsweise in Holzmodulbauweise, realisiert werden. Dies dient insbesondere zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Die Modulbauweise soll nach Möglichkeit an folgenden 15 Grundschulstandorten in Gütersloh umgesetzt werden: Altstadtschule, Avenwedde Bahnhof, Blankenhagen, Blücherschule, Edith Stein, Große Heide, Isselhorst, Josefsschule, Kapellenschule, Kattenstroth, Nordhorn, Overberg, Paul Gerhardt und Pavenstädt. Durch Einfachheit und Standardisierung muss sich ein Nutzen für möglichst alle Schulstandorte ergeben. Im Ausbau ist Flexibilität für eine sich an ändernden pädagogischen Anforderungen orientierte Nutzung und eine potentielle Nachnutzung sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der genannten Standorte sind Standard-Module für Unterricht und Verpflegung zu entwickeln, die anschließend an den Einzelstandorten errichtet werden sollen. Vorzugsweise soll dies in Holzmodulbauweise geschehen. Für die Modulherstellung und den Aufbau soll voraussichtlich auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ein Generalunternehmer gesucht werden. Der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme sowie die schnellstmögliche Umsetzung sind wichtige Ziele.
Die hier zu vergebenden Fachplanungsleistungen betreffen die Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI) der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1-3 und 8 HOAI. Ausnahme: Bei Anlagengruppen 2 und 8 wird Leistungsphase 4 nicht beauftragt, da nicht erforderlich. Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise in maximal 8 Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Sonderleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphase 3 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (Leistungsstufe 2), die Leistungsphase 4 für die Anlagengruppen 1 und 3 (Leistungsstufe 3), die Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 4), die Leistungsphase 6 (Leistungsstufe 5), die Leistungsphase 7 (Leistungsstufe 6), die Leistungsphase 8 (Leistungsstufe 7) und die Leistungsphase 9 (Leistungsstufe 8).
Dabei soll die Leistungsstufe 1 für alle 15 Grundschulstandorte erbracht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungen ab Leistungsstufe 2 nach den vertraglichen Vereinbarungen - auch eingeschränkt nach seinem Bedarf - abzurufen. Dies kann separat für einzelne, mehrere oder alle Grundschulstandorte erfolgen.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Stadt Gütersloh strebt die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder an.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Möglichkeit zum Abruf aus der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das tatsächliche Leistungsende des Auftragnehmers ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann – zum Beispiel bei Beauftragung der Leistungsphase 9 – nach dem genannten Termin liegen.
Falls nach der Eignungsprüfung mehr Bewerber geeignet sein sollten, als aufgefordert werden sollen, findet die Auswahl der 3 Bewerber anhand von Auswahlkriterien statt (§ 51 VgV). Maximal erreichbar 1.500 Punkte. Bewertet werden folgende Kriterien mit je bis zu 5 Wertungspunkten und der jeweils angegebenen Gewichtung:
1.1 Anzahl der in den letzten 5 Jahren erbrachten Referenzprojekte über Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppen 1, 2 und 3, für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung einer Bildungseinrichtung (zum Beispiel Grundschule) mit einer Mindestbausumme von zusammen 0,5 Mio. EUR netto in den Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z. B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 1 und 3 (oder vergleichbare Leistungen) und Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppe 2 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein. Leistungsphase 8 muss jeweils noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein.
Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des Unternehmens, der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Telefonnummer, des Bearbeitungszeitraumes (von-bis, Monat/Jahr), der Baukosten KG 410, 420 und 430 nach DIN 276 (bzw. vergleichbar), der erbrachten Leistungen und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Teilnahmeantrages. – Gewichtung 90
1.2 Anzahl der Referenzen über Ingenieurleistungen, die Ziffer 1.1 entsprechen und zusätzlich Leistungen der Anlagengruppe 8, mindestens Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) mit einer Mindestbausumme von 0,2 Mio. EUR netto in der Kostengruppe 480 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z. B. bei ausländischen Projekten) umfassen. Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein. – Gewichtung 30.
1.3 Anzahl der Referenzen über Ingenieurleistungen, die Ziffer 1.1 entsprechen, die den Neubau oder die Erweiterung einer Schule betrafen. – Gewichtung 25.
1.4 Anzahl der Referenzen über Ingenieurleistungen, die Ziffer 1.1 entsprechen, die den Neubau oder die Erweiterung einer Grundschule betrafen. – Gewichtung 25.
1.5 Anzahl der Referenzen über Ingenieurleistungen, die Ziffer 1.1 entsprechen, die ein Modulsystem betrafen. – Gewichtung 30.
2. Durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für die letzten 3 Geschäftsjahre, netto. – Gewichtung 50.
3.1 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräfte der letzten 3 Jahre. – Gewichtung 25.
3.2 Anzahl der aktuell beschäftigten Ingenieure, umgerechnet auf Vollzeitstellen. – Gewichtung 25.
Weitere Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der Bewertungsmatrix Auswahlkriterien (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Die erreichte Gesamtpunktzahl (Gewichtung x Wertungspunktzahl) für die Kriterien 1.1 bis 3.2 ist entscheidend. Die 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1-3, 8 HOAI) nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphase 3 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (Leistungsstufe 2), die Leistungsphase 4 für die Anlagengruppen 1 und 3 (Leistungsstufe 3), die Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 4), die Leistungsphase 6 (Leistungsstufe 5), die Leistungsphase 7 (Leistungsstufe 6), die Leistungsphase 8 (Leistungsstufe 7) und die Leistungsphase 9 (Leistungsstufe 8). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungsstufen nach Leistungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers.
Dabei soll die Leistungsstufe 1 für alle 15 Grundschulstandorte erbracht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungen ab Leistungsstufe 2 nach den vertraglichen Vereinbarungen – auch eingeschränkt – abzurufen. Dies kann separat für einzelne, mehrere oder alle 15 Grundschulstandorte erfolgen. 15 Grundschulstandorte sind das Maximum.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bewerbers bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bewerbers, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bewerber im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand und nicht älter als 12 Monate). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bewerbergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag alle vorgenannten Erklärungen abgeben und – wenn einschlägig – den Nachweis nach vorstehender Ziffer 7 vorlegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zugleich zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 7 vorzulegen. Von dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung).
1. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig) mit Deckungssummen über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer und sollen nicht gerundet werden.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bewerbergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag alle vorgenannten Erklärungen abgeben und den Nachweis nach vorstehender Ziffer 1 vorlegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 und 2 vorzulegen.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig) mit Deckungssummen über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Referenzprojekte über Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppen 1, 2 und 3 für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung einer Bildungseinrichtung (zum Beispiel Grundschule). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 1 und 3 (oder vergleichbare Leistungen) und Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppe 2 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein, Leistungsphase 8 muss jeweils noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein.
Erforderlich ist jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Teilnahmeantrages.
2. Einzureichen ist ferner eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Referenzprojekte über Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppe 8, für Sonderbauten (zum Beispiel Grundschule). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein, Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein.
Erforderlich ist jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppe 480 nach DIN 276 (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Teilnahmeantrages.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Ingenieure (diese umgerechnet auf Vollzeitstellen) der letzten 3 Jahre und aktuell ersichtlich ist;
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Angaben nach den Ziffern 1 bis 4 vorzulegen.
Bewirbt sich eine Bewerbergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffern 1 und 2. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bewerbergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Mindestanforderungen:
1. Angabe von mindestens zwei Referenzen über Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppen 1, 2 und 3 aus den letzten 5 Jahren für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung einer Bildungseinrichtung (zum Beispiel Grundschule) mit einer Mindestbausumme von zusammen 0,5 Mio. EUR netto in den Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 1 und 3 (oder vergleichbare Leistungen) und Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppe 2 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein. Leistungsphase 8 muss jeweils noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Teilnahmeantrages.
2. Angabe von mindestens einer Referenz über Ingenieurleistungen TGA, Anlagengruppe 8, aus den letzten 5 Jahren für einen Sonderbau (zum Beispiel Grundschule) mit einer Mindestbausumme von 0,2 Mio. EUR netto in Kostengruppe 480 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein. Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Teilnahmeantrages.
§§ 73 Abs. 1 bzw. Abs. 2 VgV: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert) zu belegen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
3. Bedingung für Zahlungen: Beleg der Berufshaftpflichtversicherung.
4. Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Gütersloh statt.
5. Während der Bauzeit ist eine örtliche Präsenz in Gütersloh sicherzustellen.
6. Personelle Kontinuität ist erforderlich.
7. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
8. Berücksichtigung der Energieleitlinien 2018 der Stadt Gütersloh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages oder von Angeboten schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnehmeranträge berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Es sind in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens mit den aufgeforderten Bietern Präsentation- und Verhandlungstermine in Gütersloh vorgesehen. Diese sollen voraussichtlich am 18.06.2021 stattfinden. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben aber vorbehalten.
5. Zum Schutz aller vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Präsentations- und Verhandlungtermine nicht als Präsenztermine durchzuführen, sondern z. B. per Videokonferenzschaltung.
6. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.