Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „PV-Offensive NRW“ (V3-2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.in4climate.nrw/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.in4climate.nrw/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „PV-Offensive NRW“ (V3-2021)
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich „PV-Offensive NRW“ (V3-2021).
IN4Climate.NRW GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen.
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und im Einzelfall in Berlin und Brüssel notwendig werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Energieversorgungsstrategie NRW 2019 deutlich gemacht, dass sie bei Wind onshore und besonders bei der Photovoltaik („PV“) bis 2030 ein starkes Wachstum der installierten Leistung anstrebt. Gegenüber Anfang 2018 hält die Energieversorgungsstrategie NRW bei der Windkraft und der Photovoltaik mehr als eine Verdopplung der installierten Leistung für möglich (von 5,4 GW Wind onshore auf 10,5 GW und bei der Photovoltaik von 4,6 GW auf 11,5 GW). Für 2035 könnten perspektivisch bis zu 12 GW Wind onshore- und 13 GW Photovoltaikleistung erreicht werden.
Die Ausbauziele bei der Photovoltaik sollen vor allem durch den Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine intensivere Förderung für Dach- und Freiflächenphotovoltaik, ergänzend zu den Vergütungen aus dem EEG erreicht werden.
Um auf die Erreichung dieser Zielsetzungen hinzuwirken und den Auftraggeber und die Landesregierung bei relevanten Aktivitäten zu unterstützen, soll durch den Auftragnehmer – in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber – eine landesweite Photovoltaik-Offensive konzipiert und umgesetzt werden. Konkret soll der Ausbau der PV in den folgenden, bisher weniger genutzten Einsatzbereichen weiter vorangetrieben werden:
— PV im Gewerbe,
— PV auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen,
— PV auf Mehrparteienhäusern mit dem Schwerpunkt der Nutzung von Mieterstrommodellen,
— PV auf Wasserflächen/Floating-PV.
Konkret sollen u. a. Ausbauhemmnissen ermittelt, entsprechende Lösungsmöglichkeiten, einschließlich der Entwicklung geeigneter Förderbausteine, aufgezeigt und Informationsdefizite bei den jeweiligen Akteursgruppen beseitigt werden. Ziel dieser Aktivitäten soll die Initiierung beispielhafter Projekte in Bereichen PV auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen sowie PV auf Wasserflächen sein. In den Bereichen PV im Gewerbe und auf Mehrparteienhäusern mit dem Schwerpunkt der Nutzung von Mieterstrommodellen soll der Ausbau signifikant gesteigert werden. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit soll über Projektfortschritte und Ergebnisse informieren, um den weiteren PV-Ausbau in diesen Bereichen in Nordrhein-Westfalen anzuregen.
Ein wesentlicher Arbeitsbereich wird den bereits oben genannten Bereich der Photovoltaikanlagen im Gewerbe betreffen. Hierzu ist anzumerken, dass der Begriff „Gewerbe“ in Zusammenhang mit der PV-Kampagne weit gefasst wird und neben der gewerblichen Wirtschaft auch beispielsweise forst- und landwirtschaftliche Betriebe oder Freiberufler einschließt. Das MWIDE hat in diesem Bereich im Jahr 2021 mit verschiedenen Kooperationspartnern eine „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern – Kampagne 2021+“ gestartet, auf der der Auftragnehmer als Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistungen sowie der Vorgaben der jeweiligen Einzelabrufe aufsetzen soll.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr – d. h. bis zum 31.12.2025 – zu verlängern.
Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.05.2024 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monat ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie nieder-gelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB – Formular 521 EU: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt, ist das Formular 521 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
Hat ein Bieter mit dem Angebot für bestimmte Leistungsteile noch keinen Namen für einen Unterauftragnehmer eingetragen, hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich ein vollständig ausgefülltes Formular 521 EU für jeden dann konkret zu benennenden Unterauftragnehmer einzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Einreichungen des Formulars 521 EU noch nicht erfolgt sind.
3. Bieterstruktur – Formular 531 EU: Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss das Formular 531 EU (Bietergemeinschaftserklärung) enthalten. Dieses ist – sofern einschlägig – vollständig auszufüllen und einzureichen.
4. Unterauftragnehmer – Formulare 532 EU: Beabsichtigt der Bieter bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
5. Drittunternehmen – Formular 532 EU: Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
6. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen/Unterauftragnehmer – Formular 533 EU: Sofern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche und/oder die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen beruft/en, ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser Drittunternehmen durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen.
Hat der Bieter bereits mit dem Angebot Unterauftragnehmer (die nicht ohnehin gleichzeitig eignungsleihende Drittunternehmen sind) in Formular 532 EU namentlich benannt, ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung von jedem dieser benannten Unterauftragnehmer durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars 533 EU beizufügen. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich, für die dann auch namentlich zu benennenden Unterauftragnehmer auch ein vollständig ausgefülltes Formular 533 EU nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Einreichungen des Formulars 533 EU noch nicht erfolgt sind.
7. Umsätze – Formblatt U: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in Euro und netto anzugeben.
Zu Eignungskriterium 7: Der Bieter muss nachweisen, dass sein netto Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr betragen hat.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die netto Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigten-zahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren hier konkret – 2018, 2019, 2020 – zu machen.
9. Referenzprojekte: Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
— Referenzprojekte – Beratung und Projektentwicklung – Formular R- Beratung und Projektentwicklung,
— Referenzprojekte – Kommunikationsstrategie – Formular R-Kommunikationsstrategie.
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
— dem Bieter,
— einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
— einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Zulässig ist, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z. B.: Ist ein Bieter der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Öffentlichkeitsarbeit erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung und Projektentwicklung als auch ein Formular R-Kommunikationsstrategie auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.).
Der Auftraggeber berücksichtigt bzgl. aller geforderten Referenzen (siehe nachfolgend) Referenzangaben der letzten 4 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 03.2017 und 04.2021. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Vierjahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d. h. innerhalb der letzten 4 Jahre (Zeitraum zwischen 03.2017 und 04.2021) bereits erbracht wurden.
10. Referenzprojekte – Beratung und Projektentwicklung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Beratung und Projektentwicklung) im Bereich Beratung bzw. Projektentwicklung, bei denen folgende „Aufgabenbereiche“ Gegenstand der erbrachten Beratungs- und sonstigen Leistungen waren:
1) Planung einer PV-Anlage; oder
2) Erfassung und Evaluierung von Ausbauhemmnissen und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten zur Realisierung von PV-Projekten; oder
3) Optimierung von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und technischen Aspekten; oder
4) Einbettung der PV-Anlage in ein integratives Gesamtkonzept (z. B. PV in Verbindung mit Speichern oder E-Mobilität, Nutzung mehrerer EE-Arten etc.); oder
5) Erstellung von Konzepten für die Nutzung des PV-Stroms wie z. B. Netzeinspeisung mit EEG-Vergütung, Eigenverbrauch oder Direktvermarktung; oder
6) Mitwirkung an einem Ausschreibungsverfahren im Rahmen des EEG oder sonstige Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen; oder
7) Realisierung einer PV-Anlage einschließlich Durchführung oder Begleitung des Genehmigungsverfahrens; oder
8) Fachliche Durchführung von Workshops zur Realisierung von PV-Anlagen oder Netzwerkarbeit im PV-Bereich.
Die Referenzprojekte im Hinblick auf die vorstehenden 8 Aufgabenbereiche müssen sich stets auf die folgenden „PV-Einsatzbereiche“ beziehen:
1) PV im Gewerbe, oder
2) PV auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen, oder
3) PV auf Mehrparteienhäusern, wobei diese Leistungen stets im Zusammenhang mit der Nutzung des Stroms im Rahmen eines Mieterstrommodells stehen müssen (Bei Mieterstrom (Modellen) handelt es sich um lokal produzierten Strom vorliegend aus PV-Anlagen, der Mietern von Wohnungs- oder Gewerbeflächen angeboten wird.), oder
4) PV auf Wasserflächen/Floating-PV.
11. Referenzprojekte – Kommunikationsstrategie: Die vorzulegenden Referenzprojekte (Formular R-Kommunikationsstrategie) müssen die fachliche Konzeptionierung und Begleitung von Kommunikationsstrategien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiethemen betreffen. Unter einer Kommunikationsstrategie sind vorliegend Leistungen gemeint, bei denen der Referenzgeber verschiedene Maßnahmen/Instrumente (nicht nur eine einzelne) zur Kommunikation von Inhalten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiethemen fachlich konzeptioniert und begleitet hat. Bestandteile einer solche Kommunikationsstrategie können sein:
1) Konzipierung und Begleitung von zielgruppenorientierten PR-Maßnahmen; oder
2) Fachliche oder konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
3) fachliche Konzeptionierung und Begleitung von Veranstaltungen, Konferenzen oder Messen.
Bei den Referenzprojekten müssen die vorstehend bestimmten Leistungen nach Ziffer (1) bis (3) vorrangig die jeweils fachliche bzw. inhaltliche Konzeptionierung in Abgrenzung zu organisatorischen, technischen oder graphischen Leistungen betroffen haben. Nicht ausreichend für die Erfüllung der Referenzanforderungen sind daher
i) das organisatorische Management von Veranstaltungen und Reisen (z. B. die Auswahl/Buchung des Veranstaltungsortes, Flügen, Hotels, Einladungs- und Teilnehmermanagement, Catering, Reisekostenabwicklung),
ii) Organisation eines Ausstellerbereichs bzw. Messeständen,
iii) Organisation und Bereitstellung von technischen Leistungen etwa zur Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen oder Webseiten,
iv) graphische Gestaltung z. B. von Print- oder Onlinemedien.
Im Rahmen der Darstellung des Projektes in Formular R-Kommunikationsstrategie sind sowohl die konkrete Art und Inhalt der erbrachten Leistungen als auch das Projekt insgesamt darzustellen und detailliert zu beschreiben.
Zu Eignungskriterium 8: In den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019, 2020 – muss die durchschnittliche Beschäftigtenzahl/Zahl der Führungskräfte zusammen mindestens jährlich 15 Personen – Vollzeitäquivalent – betragen haben. Beschäftigte und Führungskräfte werden addiert. Die Beschäftigten-zahlen/Zahlen von Führungskräften der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Beschäftigtenzahlen/Zahlen von Führungskräften von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Zu Eignungskriterium 10: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Beratung oder Projektentwicklung in einem oder mehreren der oben genannten PV-Einsatzbereiche aus den letzten 4 Jahren (zwischen 03.2017 und 04.2021) einzureichen, wobei bei jeder einzelnen Referenz mindestens drei der oben genannten acht Aufgabenbereiche Gegenstand der Leistungserbringung gewesen sein müssen. Bei den vorstehend mindestens 3 einzureichenden Referenzen müssen zudem mindestens 2 unterschiedliche PV-Einsatzbereiche abgedeckt werden. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, muss der Auftragsumfang in Bezug auf die vorgenannten Inhalte der Referenzprojekte jeweils mindestens 20 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen haben.
Zu Eignungskriterium 11: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren – zwischen 03.2017 und 04.2021 – einzureichen, deren Auftragsgegenstand die fachliche Konzeptionierung und Begleitung von Kommunikationsstrategien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiethemen war, wobei der Leistungsumfang der Referenzprojekte jeweils mindestens 10 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) im Referenzzeitraum betragen haben muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.