Vergabe eines Gaskonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Titz
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.titz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Gaskonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Die Landgemeinde Titz mit rund 8 600 Einwohnern und einer Gebietsfläche von rund 70 km2 liegt in Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Gemeindegebiet ist die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH. Der zwischen der Landgemeinde Titz und der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endet am 13.4.2023.
Nunmehr vergibt die Landgemeinde Titz mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet. Damit verbunden ist die Aufgabe, das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren vor.
Landgemeinde Titz
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2041
Die Landgemeinde Titz fordert Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages hiermit auf, ihre Interessenbekundung bis zum
29.6.2021, 10.00 Uhr
Einzureichen. Interessenbekundungen sind an die für die Landgemeinde Titz handelnde Vergabestelle zu adressieren. Die Anschrift lautet:
Landgemeinde Titz, z. H. Jung Rechtsanwälte, Frau Dr. Desiree Jung, Aachener Straße 545, 50226 Frechen.
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet können über die Vergabestelle unter der E-Mailadresse: [removed]
Angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann ebenfalls über die Vergabestelle unter vorstehender E-Mailadresse angefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2319260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lg-dortmund.nrw.de/
Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Landgemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem GWB unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2319260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lg-dortmund.nrw.de/