Umbau Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden — Holzfensterarbeiten 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 148 2021 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden — Holzfensterarbeiten 2. BA
Umbau Rathaus Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden — Holzfensterarbeiten 2. BA
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— 1 036 St. Holzfenster aufarbeiten, Isolierverglasung austauschen, Beschläge erneuern,
— 18 St. Holzfenster als Kastenfenster im Bestand erneuern,
— 20 St. Holzfenster denkmalgeschützt neu mit Oberlicht einbauen.
— 360 m2 Bestehende Holzverschalung im Aussenbereich demontieren, aufarbeiten und inkl. neuer Unterkonstruktion + Wärmedämmung + Brandschutzanstrich wiedereinbauen, Einbauort Decke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
c) Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung vorliegt, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Nach Aufforderung sind die aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der tariflichen Sozialkasse vorzulegen.
d) Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen in Liquidation befindet, ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
a) Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache derVersicherungssumme pro Jahr beträgt, bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen neben Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis auch Erklärungen beizufügen sind, warum die Referenz vergleichbar ist (Leistungszeitraum, erbrachte Leistungen, Besonderheiten, Auftragssummen, mit Ansprechpartnern).
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt. Zu benennen sind die Anzahl, Kenntnisse und Qualifikationen.
c) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
d) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514410
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.