Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Sanitärtechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Sanitärtechnik.
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Gießerallee
47877 Willich
Art und Umfang der Leistung:
— ca. 700 m Abwasserleitungen: DN 50-DN 100,
— ca. 360 m Wasserleitungen DN 15 – DN 32,
— ca. 15 WC – Anlagen,
— ca. 6 Urinalanlagen,
— ca. 12 Waschbecken,
— 1 Behinderten-WC Anlage,
— 2 Duschanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Offenen Vergabeverfahren sind keine Angebote abgegeben worden, weshalb in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Absatz 3 Nr. 2a VOB/A-EU übergegangen wurde. Dort wurden 2 Angebote abgegeben und nach Ablauf der Wartefrist des § 134 GWB der Zuschlag erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDWTS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind