Erdgaslieferung 2022 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 21VG00008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geseke
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geseke.de/startseite/index.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erwitte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59597
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erwitte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung 2022 ff.
Es soll eine Gaslieferung in folgendem Umfang ab 1.1.2022 erfolgen:
Los 1: SLP-Abnahmestellen
(Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung)
49 Abnahmestellen mit ca. 4,06 GWh/Jahr
Los 2: RLM und SLP-Abnahmestellen > 500 000 kWh/a
(Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung)
6 Abnahmestellen mit ca. 5,49 GWh/Jahr.
SLP-Abnahmestellen
Stadt Geseke 59590 Geseke
Stadt Erwitte 59597 Geseke
In diesem Los sind ca. 49 Abnahmestellen mit ca. 4,06 GWh/Jahr (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung) ausgeschrieben.
Der Erdgasliefervertrag beginnt und endet an den vor genannten Tagen um 6.00 Uhr. Eventuelle Abweichungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (1.1.2027, 6.00 Uhr), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
RLM und SLP-Abnahmestellen > 500 000 kWh/a
Stadt Geseke 59590 Geseke
Stadt Erwitte 59597 Geseke
In diesem Los werden ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 5,49 GWh/Jahr (Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung) ausgeschrieben.
Der Erdgasliefervertrag beginnt und endet an den vor genannten Tagen um 6.00 Uhr. Eventuelle Abweichungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (1.1.2027, 6.00 Uhr), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
— Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Be-werber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform Vergabesatellit Westfalen unter www.vergabe-westfalen.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bewerber/Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYD79UFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.