Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit.
Postleitzahlenbereich 45881 und 45888
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45881 und 45879
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45879, 45884 und 45888
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45879, 45886 und 45888
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45879, 45881, 45888 und 45889
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45891
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45892 und 45894
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45894
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45896, 45897 und 45899
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Postleitzahlenbereich 45883 und 45899
Stadt Gelsenkirchen versch. Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Anlage 2 Nr. 3 – Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister oder Handelsregister gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 VGV.
Einzureichende Unterlagen:
— Anlage 2 Nr. 1 – Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Produkte in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
— Anlage 2 Nr. 2 – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind vom Bieter möglichst drei Referenzen der letzten zwei Jahre zu benennen, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlußgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 521 EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Wichtige hinweise“:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [removed]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
14. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los. Bei Gleichwertigkeit von Angeboten erfolgt der Zuschlag durch Auslosung. Es kann für jedes Ausschreibungslos ein Angebot abgegeben werden. Der Ablauf des Auslosungsverfahrens bei Gleichwertigkeit ist wie folgt vorgesehen:
— Bei mehreren gleichwertigen Angeboten werden das Los bzw. die Lose unter allen gleichbietenden Bietern ausgelost,
— Sind die Anzahl der Lose und der gleichbietenden Bieter identisch, erhält jeder Bieter ein Los,
— Sind mehr gleichbietende Bieter als Lose vorhanden, so werden die Lose unter den Bietern ausgelost, was zur Nichtberücksichtigung einzelner Bieter führt. Ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, scheidet von der weiteren Auslosung aus,
— Unterschreitet die Zahl der gleichbietenden Bieter die Zahl der Lose, wird für jeden Bieter ein Los ausgelost. Ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, scheidet von der weiteren Auslosung aus. Sobald alle Bieter ein Los erhalten haben, werden unter allen gleichbietenden Bietern die verbleibenden Lose erneut ausgelost. Die Bieter, die ein zweites Los erhalten haben, scheiden von der weiteren Auslosung aus. Sofern jetzt noch Lose übrig bleiben, wird dieses Verfahren wiederholt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYD4N.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165