Erstellung einer Fachsoftware für die Landeshundeverwaltung der Stadt Köln inklusive Softwarepflege, Schulungen und Altdatenmigration Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0025-12-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Fachsoftware für die Landeshundeverwaltung der Stadt Köln inklusive Softwarepflege, Schulungen und Altdatenmigration
Erstellung einer Fachsoftware für die Landeshundeverwaltung der Stadt Köln aufgeteilt in 2 Abschnitte (Meilensteine). Hinzu kommen die Softwarepflege für 48 Monate nach Abnahme, Schulungen für die Administration und die Sachbearbeiter sowie die Migration der Daten aus der alten Anwendung.
Erstellung einer Fachsoftware für die Landeshundeverwaltung der Stadt Köln inklusive Softwarepflege
Schulungen und Altdatenmigration
50667 Köln
Erstellung einer Fachsoftware für die Landeshundeverwaltung der Stadt Köln aufgeteilt in 2 Abschnitte (Meilensteine). Hinzu kommen die Softwarepflege für 48 Monate nach Abnahme, Schulungen für die Administration und die Sachbearbeiter sowie die Migration der Daten aus der alten Anwendung.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der aktuellen Eintragungen des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und den Nachweis jeweils auch von diesen benannten Dritten – im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot, ansonsten auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin – beizubringen.
— Wenn ein Bieter beabsichtigt, an einen Dritten als Nachunternehmer Teile des Auftrags zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine eigene Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind:
a) die davon betroffenen Teile des Gesamtauftrages zu benennen,
b) Name und Anschrift des vorgesehenen Unterauftragnehmer anzugeben,
c) für den Nachunternehmer die Nachweise zur fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignung sowie dem Nichtbestehen von fakultativen oder zwingenden Ausschlussgründen und
d) den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ vorzulegen.— Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bietergemeinschaften (Anlage 4 Bietergemeinschaften_Vordruck) ausgefüllt vorzulegen und gemäß der Anlage 5 Bietergemeinschaften_Vorgaben_Hinweise die hier geforderten Eignungsnachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Es finden gemäß § 47 Absatz 4 VGV die Regelungen zur Eignungsleihe gemäß § 47 Absatz 1 bis 3 VGV Anwendung.
A) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz in Deutschland für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist.
B) Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Im anderen Falle sind aussagefähige Nachweise vorzulegen, die geeignet sind, über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Aufschluss zu geben und konkrete Hinweise auf das Bestehen einer zur erfolgreichen Ausführung des Auftrages ausreichenden wirtschaftlichen und finanziellen Basis zu liefern.
C) Eine Bankerklärung über die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (im Besonderen die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens im Hinblick auf das Volumen der ausgeschriebenen Leistungen). Die Vorlage der Auskunft in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
D) Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens (Credit-Rating/Grading) durch eine Ratingagentur, die von der ESMA – European Securities and Markets Authority registriert und zertifiziert ist (zum Beispiel Creditreform Rating AG, Euler Hermes Rating GmbH unter anderem). Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Sollte der Bieter keine entsprechende Bonitätseinstufung beibringen können, hat er einen vergleichbaren Nachweis oder zunächst eine entsprechende Eigenerklärung zur Bonität einzureichen.
E) Erklärung zur Entwicklung des Personalbestands bezogen auf das Gesamtunternehmen und auf die in Deutschland für die ausgeschriebene Leistung zuständige Geschäftssparte.
F) Nachweis des aktuellen Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Die Vorlage in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder Software-Pflege/Serviceverträge bis zum Laufzeitende dieser Verträge aufrecht zu erhalten.
G) Erklärung, dass beim Bieter mindestens ein qualifizierter, festangestellter Projektmitarbeiter für den Anpassungsbetrieb zur Verfügung steht und dessen Vertretung sicher gestellt ist.
Zur Auftragsvergabe:
H) Sofern zunächst nur eine Eigenerklärung zum Credit-Rating mit dem Angebot abgegeben wurde: Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens (Credit-Rating/Grading) durch eine Ratingagentur, die von der ESMA – European Securities and Markets Authority registriert und zertifiziert ist (zum Beispiel Creditreform Rating AG, Euler Hermes Rating GmbH unter anderem). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Sollte der Bieter keine entsprechende Bonitätseinstufung beibringen können, hat er eine vergleichbare einzureichen.
I) Sofern zunächst nur eine Eigenerklärung zum Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Angebot eingereicht wurde: Aktueller Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Die Vorlage in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig.
Zu A): jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
Zu B): jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Zu C): Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein,
Zu D): Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein,
Zu E): jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Zu F): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall haben. Der Nachweis des Bestehens einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht,
Zu H): Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein,
Zu I): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall haben. Der Nachweis des Bestehens einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht.
— Eine Referenz über ein vergleichbares und innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich abgeschlossenes Projekt, mit den folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner (Name, Telefon-und Faxnummer, E-Mail-Adresse), Projekt-/Vertragsbezeichnung, Laufzeit. Eine Projektreferenz ist vergleichbar, wenn der Bieter auf Basis von Kundenanforderungen eine funktionsfähige Software erstellt oder angepasst hat und die dabei vorgegebene Zeitpläne vom Bieter eingehalten wurden, ohne das schuldhaft Verzögerungen eingetreten sind.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.