Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000568288/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW
Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW.
Das zu beschaffende zBMS soll eine Standardsoftware sein, bestehend aus einem externen und internen Stellen- und Bewerbungsportal mit einem Bewerber-Management-System, sowie Schnittstellen zum Test-Management-System CAT5 und anderen IT-Anwendungen, die an die polizeilichen Bedürfnisse für interne und externe Bewerbende, sowie Beschäftigte der Polizei NRW angepasst werden.
Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit und Investitionssicherheit sind darüber hinaus eine größtmögliche Flexibilität zur Anpassung und Anbindung des Verfahrens an zukünftige fachliche Anforderungen und Technologien sowie eine stabile und gute Performance unter den in NRW vorhandenen Netzstrukturen zu gewährleisten.
Für die Realisierung des zBMS muss der Zugriff auf Vorgangsdaten, Verwaltungsdaten und andere im System gespeicherte Daten auch auf technischer Ebene möglich sein, beispielsweise um Schnittstellen zu realisieren, die den Zugriff auf diese Daten im Bestand des zBMS für andere Systeme ermöglichen.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Die Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW) nutzt gegenwärtig ein Bewerber-Management-System (BMS) mit einem integrierten eignungsdiagnostischen Test-Management-System (TMS) und einem Bewerbungsportal für das Auswahlverfahren Direkteinstieg Polizei in die Laufbahngruppe (LG) 2.1 (ehemals gehobener Dienst), sowie für Regierungsinspektoren Anwärterinnen und Anwärter und Regierungsinspektoren Anwärterinnen und Anwärter im Bereich der Verwaltungsinformatik.
Neben den aufgeführten Auswahlverfahren gibt es bei der Polizei NRW weitere zentrale Landesauswahlverfahren, sowie die Stellenbesetzungsverfahren in den 47 Kreispolizeibehörden (KPB) und den 3 Landesoberbehörden (LOB).
Die Polizei NRW plant die Beschaffung eines zentralen Bewerber-Management-Systems (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW.
Ziel der Ausschreibung ist daher die Beschaffung eines zBMS unter der Voraussetzung, dass wesentliche aus der Leistungsbeschreibung resultierende zusätzliche Anforderungen durch den Auftragnehmer erfüllt werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass grundlegende Kenntnisse zu polizeilichen Geschäftsprozessen und daraus resultierenden Anforderungen an eine polizeiliche Vorgangsbearbeitung auf Bieterseite vorhanden sind. Vor allem die individuellen Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarfe zu der vom Bieter angebotenen Software müssen identifiziert und bewertet werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Rahmen eines diesem Verfahren vorgelagerten offenen Verfahrens (2020/S [removed]) wurde mangels Einreichung von wertungsfähigen Angeboten einerseits sowie Angeboten mit einem unangemessenen Preis-Leistungsverhältnis anderseits kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt bzw. kein Angebot eingereicht, das den Bedingungen des Auftraggebers entspricht. Das Vergabeverfahren wurde daher gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 VgV aufgehoben. Die verfahrensgegenständliche Leistung, die Erstellung, Anpassung und Pflege einer Software „Zentrales Bewerber-Management-System (zBMS) zur Erfassung und Bearbeitung von verschiedenen Stellenbesetzungsverfahren der Polizei NRW“ wurde sodann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Diese Voraussetzungen lagen vor. Im vorgelagerten offenen Verfahren sind keine geeigneten Angebote eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZBMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D45F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.