Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Schädlingsbekämpfung und die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für die Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland.
Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland, verteilt über das Verbandsgebiet des LVR
Der Landschaftsverband Rheinland schreibt die Dienstleistungen zur Schädlingsbekämpfung und zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für den Vertragszeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2023 mit Verlängerungsoptionen vom 1.8.2023 bis zum 31.7.2024 und vom 1..8.2024 bis zum 31.7.2025 für alle seine Dienststellen und Einrichtungen sowie für die mit dem LVR verbundenen Unternehmen aus.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für den Vertragszeitraum inklusive Verlängerungsoptionen circa [Betrag gelöscht] EUR (netto), jährlich circa [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Über die Erstvertragslaufzeit (1.8.2021 bis zum 31.7.2023) hinaus bestehen folgende Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerungsoption vom 1.8.2023 bis zum 31.7.2024,
2. Verlängerungsoption vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2025.
Über die Erstvertragslaufzeit (1.8.2021 bis zum 31.7.2023) hinaus bestehen folgende Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerungsoption vom 1.8.2023 bis zum 31.7.2024,
2. Verlängerungsoption vom 1.8.2024 bis zum 31.7.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
II) Anlage 2 – Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1) Firmenprofil,
2) Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 (Angabe p. a.),
3) Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 (Angabe p. a.),
4) Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden (je Schadensfall) [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden (je Schadensfall) [Betrag gelöscht] EUR,
— Umweltschäden (je Schadensfall) [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden (je Schadensfall) [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden (je Schadensfall) [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bieter hat in der Anlage Bietereignung zu erklären, dass er nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit nebenstehenden Versicherungssummen vorlegt. Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. a. Versicherungssummen nicht bestehen, hat der Bieter in der Anlage 2 – Bietereignung zu erklären, dass eine entsprechende Versicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Eigenerklärung Anlage 2 – Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020,
2) Anzahl und Qualifikation der Schädlingsbekämpfer: Es ist die Anzahl der Schädlingsbekämpfer mit beruflicher Qualifikation anzugeben, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind,
3) Schädlingsmanagement mit Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 16636:2015,
4) Qualitätsmanagementsystem nach DIN DIN EN ISO 9001:2015 zur Gewährleistung der Qualität bei der Auftragsdurchführung,
5) Angabe, ob Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden,
6) Angabe von mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre), die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Eine vorherige Ortsbesichtigung der Dienststellen und Einrichtungen, in denen bereits regelmäßige Monitoring-Maßnahmen durchgeführt werden, ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.
Im Rahmen der Ortsbesichtigung hat der Bieter die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen und sich ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Schädlingsbekämpfung zu machen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Als Nachweis über die erfolgte Ortsbesichtigung ist für jede Dienststelle und Einrichtung eine Ausfertigung der Anlage 3 – Ortsbesichtigung (den Vergabeunterlagen beigefügt) dem Angebot in elektronischer Form beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.