FE 92.1007/2020 – „Entwicklung eines relationalen Datenbankkonzeptes zum Zwecke der Dokumentation von vertieften Erhebungen von Verkehrsunfällen“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2c-FE 92.1007/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 92.1007/2020 – „Entwicklung eines relationalen Datenbankkonzeptes zum Zwecke der Dokumentation von vertieften Erhebungen von Verkehrsunfällen“
FE 92.1007/2020
„Entwicklung eines relationalen Datenbankkonzeptes zum Zwecke der Dokumentation von vertieften Erhebungen von Verkehrsunfällen“.
FE 92.1007/2020
„Entwicklung eines relationalen Datenbankkonzeptes zum Zwecke der Dokumentation von vertieften Erhebungen von Verkehrsunfällen“
Teil A:
1. Problem/Ausgangslage:
Die BASt betreibt gemeinsam mit der FAT seit 1999 ein Forschungsprojekt zur vertieften Erhebung von Verkehrsunfällen an den Standorten Hannover und Dresden (GIDAS). Im Rahmen dieser Erhebungen werden detaillierte Daten zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden, insbesondere zum Unfallhergang, der Unfallentstehung, den Umständen/Randbedingungen des Unfalls, den Unfallfolgen, den Unfallbeteiligten sowie den Unfallursachen erhoben und dokumentiert.
Der Zweck der Erhebung dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit; in erster Linie auf Basis fahrzeugtechnischer Erkenntnisse und Verbesserungen.
Im Zuge neuer Anforderungen soll das bisherige Projekt um neue Erhebungsinhalte erweitert werden. Zu nennen sind insbesondere die Einbindung zusätzlicher Inhalte / externer Datenbanken und die Einbindung sequentieller Daten (Zeitreihen, z. B. Daten aus Unfalldatenschreibern).
Die bisherige Datenbank wurde in SIR und Microsoft Access angelegt. Es wurde kein zentrales Datenbankmanagementsystem (DBMS) verwendet. Die Datenbanken wurden getrennt an den 2 Standorten in unterschiedlichen Formaten geführt und in halbjährlichen Abständen „synchronisiert“. Die Datenbankstruktur ist derzeit nur ansatzweise relational.
2. Ziel und Nutzen des Projektes:
Ziel des Forschungsprojektes ist die Erstellung, Ausarbeitung und Dokumentation eines Datenmodells, welches alle wesentlichen realen Vorgänge und Objekte, die im Kontext der vertieften Erhebung von Verkehrsunfällen zu berücksichtigen sind, geeignet mittels Daten abzubilden vermag. Wesentlich ist hierbei der Vorgang des Unfallablaufs (inklusive der Anamnese des Unfalls, der Dokumentation der Spuren am Unfallort, der Unfallrekonstruktion und der Unfallfolgen). Darüber hinaus müssen jedoch auch Abläufe, wie der Vorgang der Unfallerhebung selber abgebildet werden. Um alle relevanten Vorgänge und Objekte im Vorfeld der Datenmodellerstellung zu erfassen, ist daher zunächst eine ausführliche Anwendungsanalyse der späteren Datenbank aus Sicht aller Datenbankanwender durchzuführen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der hier zu erstellenden Konzeption für das Jahr 2022 geplant ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung 1
Erfahrung in Entwicklung relationaler Datenbankkonzepte
Nachzuweisen durch:
Mindestens 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in Referenzliste 1mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert und Auftraggeber)
Anforderung 2:
Mindestens einen Bearbeiter in diesem Projekt, welcher bereits in wenigstens einem der unter „Erfahrung“ aufgeführten Referenzprojekte als Hauptbearbeiter tätig war.
Nachzuweisen durch:
Eigenerklärung (Freitext ohne Vorlage)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Im vorliegenden Verfahren sind für die Erstellung des Angebots Unterlagen erforderlich, an die besondere Vertraulichkeitsanforderungen gestellt sind (siehe Nr. 16 Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Sie sollen daher nur an Interessenten weitergegeben werden, die sich vorher ausdrücklich zur Wahrung der Vertraulichkeit durch die Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (siehe Nr. 15 Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) ausdrücklich verpflichtet haben. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt über die e-vergabe-online Plattform erst, wenn die Vertraulichkeitserklärung der BASt über die e-vergabe-online Plattform zugegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.