Projektträgerschaft „Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff“ Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-7/1(2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft „Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff“
Die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben beinhaltet die Vorbereitung der notwendigen Bekanntmachungen und Förderrichtlinien, die fachliche und administrative Abwicklung der Projektförderung sowie die Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Förderschwerpunkten:
— Kopernikus-Projekte für die Energiewende,
— Grüner Wasserstoff: Serienfertigung von Elektrolyseuren, Offshore-Erzeugung, Transporttechnologien, Grundlagenforschung zu Materialien, Katalyse, neuen Verfahren,
— Energieforschung für den Strukturwandel in den Kohleregionen,
— Energieeffiziente Stadt,
— Synthetische Kraftstoffe und Sektorkopplung Energie/Mobilität,
— Internationale Energieforschungspartnerschaften,
— Materialforschung für die Energiewende und
— Energiespeicher.
Die Inhalte des wahrzunehmenden Aufgabenbereichs tragen zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ bei. Ebenso liefern sie zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Der Aufgabenbereich ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des BMBF und der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Die Mitarbeit in der von verschiedenen Durchführungsorganisationen getragenen Leitstelle Wasserstoff mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Regelungen zu den Aufgaben und der Zusammenarbeit dieser Unterstützungsstruktur zur Nationalen Wasserstoffstrategie ist ebenfalls Bestandteil des Auftragsgegenstandes.
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]