Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in diversen Dienstgebäuden der Stadt Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in diversen Dienstgebäuden der Stadt Gelsenkirchen
Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer und der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde sowie in dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße der Stadt Gelsenkirchen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Gemeinschaftskunterkünfte für Flüchtlinge
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Verschiedene Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte und Dienstgebäude im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer und der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde sowie in dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße der Stadt Gelsenkirchen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Vario-Home-Häuser, Adenauerallee 102-102o, 45891 Gelsenkirchen
Hördeweg 94, 45883 Gelsenkirchen
Wohnanlage Katernberger Str. 37-42, 45883 Gelsenkirchen
Nordring 53/55, 45894 Gelsenkirchen
Zollvereinstraße 1-9 (Häuser 1, 3, 7 und 9, Haus 5 wird ausschließlich als Büro der städtischen Mitarbeiter genutzt, 455883 Gelsenkirchen
Bürgercenter, Standesamt, Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde, Vattmannstraße u. Zeppelinallee
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Verschiedene Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte und Dienstgebäude im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer und der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde sowie in dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße der Stadt Gelsenkirchen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen und
Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen
Standesamt im Schloss Horst, Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen
Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde, Wildenbruchplatz 10, 45888 Gelsenkirchen
Dienstgebäude Vattmannstraße 2-8, 45879 Gelsenkirchen.
Dienstgebäude Zeppelinallee 4, 45879 Gelsenkirchen.
MÜH Caubstraße 28 und GU Heistraße
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Verschiedene Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte und Dienstgebäude im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer und der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde sowie in dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße der Stadt Gelsenkirchen.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.6.2024, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.6.2025, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2023 gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 4 Jahre.
Männerübernachtungsheim Caubstraße 28, 45881 Gelsenkirchen
Heistraße 7, 45891 Gelsenkirchen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren, (alle Angaben in EUR, Anlage 1, Nr. 1).
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte benennen Sie mindestens 3 Referenzen der vergangenen 2 Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen(siehe Anlage 1, Nr. 2).
Als vergleichbar werden angesehen: Aufträge über mindestens 6 Monate zum Ablauf der Angebotsfrist.
— Erklärung der personellen und technischen Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung, z.B. Anzahl der Mitarbeiter, die regelmäßig zur Verfügung stehen (Anlage 1 Nr. 3).
Zu Los 1:
Der Einsatz des Wachpersonals erfolgt u.a. unter Beachtung des 8-Punkte-Plans der Bezirksregierung Arnsberg vom 1.10.2014 (Anlage)
1. Es wird ausschließlich Personal des auftragsnehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen.
2. Alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten erklären ihr Einverständnis, dass betreffend ihrer Person eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird.
3. Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen.
4. Jede eingesetzte Sicherheitskraft muss die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 bzw. 1a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §§ 9 ff. BewachV oder gleichwertig (vgl. § 12 BewachV) nachweisen können.
5. Es wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt.
6. Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
7. Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
8. Alle beauftragten Sicherheitsunternehmen weisen die Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband nach.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung. Sofern kein Nachweis (Kopie) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angebotsabgabe erfolgen kann, ist dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss zu erbringen (Eigenerklärung Anlage 2),
— Erklärung Beachtung und Einhaltung 8-Punkte-Plan (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung des 8-Punkte-Planes der Bezirksregierung Arnsberg vom 1.10.2014 (siehe Anlage 4; nur bei Angebotsabgabe zu Los 1),
— Erklärung zum Einsatz von Praktikanten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Einsatz von Praktikanten bzw. Umschülern, Anlage 8,
— Nachweis Sprachkompetenz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Sprachkompetenz der eingesetzten Sicherheitskräfte. Für Sicherheitskräfte mit fremder Muttersprache ist das deutsche Sprachniveau B1 nachzuweisen,
— Eigenerklärung/ Erste Hilfe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass jede eingesetzte Sicherheitskraft einen Erste-Hilfe-Nachweis vorlegen kann,
— Eigenerklärung – Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521,
— Eigenerklärung zur Sachkundeprüfung/eingesetztes Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass jede eingesetzte Sicherheitskraft die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 bzw. 1a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §§ 9 ff. BewachV oder gleichwertig (vgl. § 12 BewachV) nachweisen kann,
— Förderung § 16i SGB II/Zusätzliche Vertragsbedingungen (mit dem Angebot vorzulegen): Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen durch den Auftragnehmer (gilt nur für Los 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Wichtige Hinweise“:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen (gilt nicht für Los 1).
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [removed]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYD4P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165