RV Gebäudereinigung für die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt / Main Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.15 - 0829/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Gebäudereinigung für die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt / Main
Unterhaltssreinigung für die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt / Main sowie flexibel abrufbaren Reinigungsleistungen mit regelmäßigem Turnus.
Flughafen Frankfurt / Main
Unterhaltsreinigung fest mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 1 471 m2 sowie flexibel abrufbaren Reinigungsleistungen mit regelmäßigem Turnus mit einer Fläche bis zu 6 214 m2 (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit) und Glasreinigung fest mit einer Fläche von 304 m2 und flexibel abrufbaren Glasreinigungsleistungen mit regelmäßigem Turnus mit einer Fläche bis zu 174 m2.
Unter flexibel abrufbaren Reinigungsleistungen sind optionale Boden- oder Glas- und Fensterreinigungen zu verstehen, welche in Zukunft in Räumen durchgeführt werden sollen, welche derzeit noch nicht angemietet worden sind. Sobald die jeweilige Neuanmietung erfolgt ist, soll die hierfür vorgesehene flexibel abrufbare Reinigungsleistung mit regelmäßigem Turnus nach Anmeldung bei der Auftragnehmerin eine entsprechende, regelmäßige Reinigung bis Vertragsende ermöglichen.
Laufzeit: 36 Monate
Flexibel abrufbare Reinigungsleistungen mit regelmäßigem Turnus, die bereits in der Leistungsbeschreibung beschrieben werden.
Flexibel abrufbare Reinigungsleistungen mit regelmäßigem Turnus mit einer Fläche bis zu 6 214 m2 (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit) und flexibel abrufbare Glasreinigungsleistungen mit regelmäßigem Turnus mit einer Fläche bis zu 174 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis bitte füllen Sie die Vorlage „Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung“ aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen wird, diesen bei.
Anbieterdarstellung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss im letzten Geschäftsjahr mind. [Betrag gelöscht] EUR netto) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die beigefügte Excel Liste oder eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die ausgefüllte Vorlage_Referenzaufträge mit Angabe für mindestens 3 geeignete Referenzen ein. In der Vorlage sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:
— Name des Auftraggebers und zuständige Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz Mit Telefonnummer,
— Leistungsort(e),
— Bezeichnung des Objektes,
— Art der erbrachten Leistungen,
— Grundfläche des gereinigten Objektes bzw. der gereinigten Objekte in m2,
— Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit, darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
—— Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
—— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch die in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteile Unterhaltsreinigung und Glas- und Fensterreinigung umfassen.
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
— ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75 % der Grundfläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst oder
— 2 Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60 % der Grundfläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst und
— alle 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es muss die Bereitschaft zu einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) nach § 7 LuftSiG bestehen.
Die Eigenerklärung zu Zertifizierungen und zum Gestattungsvertrag ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Die Angaben dienen der Bestätigung, dass der Bieter bereit ist einen Gestattungsvertrag mit der FRAPORT AG abzuschließen.
Dieser Gestattungsvertrag ist Voraussetzung für eine Tätigkeit am Flughafen Frankfurt am Main.
Ebenso bestätigen die Bieter mit der Eigenerklärung, dass sie bereit sind die betrieblichen Selbstauskünfte an die FRAPORT AG zu erteilen und sofern erforderlich ein Umweltmanagementsystem und ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.