Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5 – stufenweise) Referenznummer der Bekanntmachung: R.7_Neubau_Tierhaus_1730_2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5 – stufenweise)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen – Projektstufen 1 bis 5 (stufenweise) für den Neubau des Tierhauses (Projekt R.7).
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9, Jahrgang 2020) jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), es sei denn, soweit einzelne Inhalte dieser Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und / oder aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.
Die Honorartabelle aus der AHO Heft 9 ist nicht Gegenstand der Preiskalkulation. Hierfür hat der Auftraggeber eine eigenständige Honorartabelle entwickelt. Die Projektsteuerungsleistungen umfassen die Vorbereitungs-, Planungs-, Bau- und Projektabschlussphase.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist die Universität Bielefeld.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Projektsteuerungsvertrag [Anlage 903] auf der Grundlage der AHO – Heft 9 – Jahrgang 2020 und den entsprechenden Anlagen 802, 912, 913, 914 und 999, im Falle von Widersprüchen in folgender Geltungsreihenfolge (1. vor 2.; vor 3.; etc.):
1. Anlage 903 – „Projektsteuerungsvertrag“ [AHO – Heft 9 – Jahrgang 2020]),
2. Anlage 802 – Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung),
3. Anlage 912 – Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen,
4. Anlage 913 – Vertragsbedingungen_NRW (Formular 512 EU),
5. Anlage 914 – BVB TVgG NRW.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis/Aufgabenbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
Die Projektsteuerungsleistungen werden mit allen Grundleistungen in der AHO – Heft 9 (2020) stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Besondere Leistungen im Sinne der AHO Heft 9 werden entsprechend des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrags nach Aufwand vergütet, mit Ausnahme der zuvor explizit genannten besonderen Leistungen, die bereits mit der Vergütung der Grundleistungen mitvergütet sind.
Die Honorartabelle aus der AHO Heft 9 (2020) ist nicht Gegenstand der Preiskalkulation. Hierfür hat der Auftraggeber eine eigenständige Honorartabelle entwickelt.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Die Auswahl erfolgt anhand des vereinnahmten Honorars (netto) des Projektsteuerers in dem jeweiligen Referenzprojekt:
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können für die 5 Referenzprojekte bis zu maximal 30 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 dieser Projektsteuerungsleistungen erst zum oder nach dem 1.1.2016 begonnen worden ist und die Projektstufe 4 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren begonnen worden ist.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Kann ein Bewerber nicht mindestens 2 Referenzprojekte angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Beinhaltet der Teilnahmeantrag mehr als 5 Referenzprojekte, werden lediglich die nummerischen ersten Referenzprojekte 1 bis einschließlich 5 bewertet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Punktgleichheit auf einem hinteren Rang liegen, und der Auftraggeber die maximale geplante Höchstzahl an Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los, welcher dieser Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die geplante Höchstzahl nicht überschritten wird.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 „Referenzprojekte“ für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektdatenblatt – maximal eine einseitig bedruckte DIN-A4-Seite - mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren oder Referenzlisten), werden diese darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Projektsteuerungsleistungen werden mit allen Grundleistungen in der AHO – Heft 9 (2020) stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Stufe 1 = Projektstufe 1 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Einrichten eines vom Auftraggeber zu beschaffenden Projektkommunikationssystems,
— Stufe 2 = Projektstufe 2 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers,
— Stufe 3 = Projektstufe 3 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers,
— Stufe 4 = Projektstufe 4 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Erstellen einer detaillierten Inbetriebnahmeplanung unter Integration aller Projektbeteiligten einschließlich Nutzer,
— Stufe 5 = Projektstufe 5 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Organisieren des Abschlusses des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten.
Besondere Leistungen im Sinne der AHO Heft 9 werden entsprechend des Entwurfs des Projektsteuerungsvertrags nach Aufwand vergütet, mit Ausnahme der zuvor explizit genannten besonderen Leistungen, die bereits mit der Vergütung der Grundleistungen mit vergütet sind.
Die Honorartabelle aus der AHO Heft 9 (2020) ist nicht Gegenstand der Preiskalkulation. Hierfür hat der Auftraggeber eine eigenständige Honorartabelle entwickelt.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
3. Keine Abweichung von der VOB/B
Zum 1.1.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist – auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts – nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien „als Ganzes“ in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B – unabhängig von ihrem Gewicht – zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr „als Ganzes“ einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
— Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen,
— Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber/-Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bietergemeinschaft“ zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 „Ausschlussgründe“ zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Die Bewerber haben die Anlage 205 „Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 „Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich sind.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2018-2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Projektsteuerungsleistungen – Projektstufe 1 bis Projektstufe 5) im Referenzzeitraum vom 1.1.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
— des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar des Projektsteuerers – netto),
— des Erbringungszeitraums,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— des Namens des Referenznehmers,
— der Projektbezeichnung (einschließlich einer Beschreibung, welche Leistungen der Projektstufe 1 bis 5 durch den Referenznehmer ausgeführt worden sind).
Und
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der Projektstufe 1 dieser Projektsteuerungsleistungen erst an oder nach dem 1..2016 begonnen worden ist und die Projektstufe 4 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens 2 Referenzprojekte angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Technische Fachkräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Technischen Fachkräfte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 207 „Technischen Fachkräfte“ zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
ehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 „Referenzprojekte“ zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Projektsteuerungsvertrag [Anlage 903] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
2. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
3. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Teilnahmeantrags schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter /die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243 „TVgG NRW“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDM8W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.