Systempflege, Betrieb und Weiterentwicklung des Internetangebots „Radroutenplaner Deutschland RRP D“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/BAG-34-VgSt/014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bag.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systempflege, Betrieb und Weiterentwicklung des Internetangebots „Radroutenplaner Deutschland RRP D“
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Realisierung und der Betrieb einer Software in einer Systemlandschaft, die geeignet ist, ein bundesweites Radrouting auf Basis verknüpfter Ländersysteme zu leisten. Der Auftragnehmer muss hierzu zunächst die vorhandenen Funktionalitäten (www.Radroutenplaner-Deutschland.de) einschl. der vorhandenen Schnittstellen zu regionalen Systemen übernehmen oder diese neu abbilden. Der Übergang für die Partner (zuliefernde Systeme der Länder) und Nutzer soll dabei möglichst bruchlos sein. Die vom Auftragnehmer übernommene und weiterzuentwickelnde oder neu abzubildende Software wird vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers betrieben. D.h. dem Auftraggeber bzw. den Nutzern dieser Software wird ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und Daten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten („Cloud-Lösung“).
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die jeweils zu erbringende Leistung (Räume des Auftragnehmers, Liegenschaften des Auftraggebers) bzw. im Rahmen der Beratungstätigkeit benannte Dienstorte in der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Betrieb der Software als Cloud-Lösung wird der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software vorgehalten wird ("Übergabepunkt"), als Ort der Leistungserbringung erkannt.
Die Digitalisierung der Radrouteninfrastruktur kann die Entwicklung des Radverkehrs fördern und helfen dessen Sicherheit zu erhöhen. Routingdienste, Konsistenz der Beschilderung, Unterstützung bei Planungsprozessen und beim Unterhalt von Wegen, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und die Tourismusbranche können von einem umfassenden, aktuellen, harmonisierten und verknüpfbaren Datenbestand profitieren. Dieser digitale Bestand muss lokal erfasst und aktualisiert, auf Länderebene konsolidiert und bundesweit zusammengeführt werden. Ein Teil des Radroutennetzes besitzt aufgrund der großräumigen Verbindungsfunktion im Radtourismus eine nationale Bedeutung und wird als „Radnetz Deutschland“ (RN-D) bezeichnet. Für dieses Radnetz und seine Einbindung in die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt wird unter Beteiligung von Bund und Ländern eine gemeinsame digitale Ressource und ein entsprechender Zugangspunkt aufgebaut. Diese baut auf der bestehenden Kooperation „Radroutenplaner Deutschland“ und deren Diensten auf und entwickelt diese fort. Zu diesen Diensten gehören bereits eine länderübergreifende Webseite für Endnutzer und ein entsprechender Web-Service. Hinzu kommen ein Open-Data Angebot und eine deutliche räumliche und technische Ausdehnung der bestehenden Funktionen.
Der Radroutenplaner Deutschland (RRP-D) vereinigt und verknüpft die Radroutenplaner der teilnehmenden Länder in einer gemeinsamen Webseite und Anwendung. Er wurde in mehreren Schritten entwickelt und soll auf Grundlage eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz aus dem Jahr 2019 weiter ausgebaut werden. Die wesentlichen Funktionalitäten (Grundfunktionen) sind:
1. Ermitteln, Aufbereiten und Anzeigen von individualisierten Radrouten für beliebige Ausgangs- und Zielorte auf Basis des Aufrufs von Länderroutenplanern.
2. Darstellung und Downloadmöglichkeit des Radnetzes Deutschland.
3. Informationsfunktion über das Radnetz Deutschland und dessen Hintergrund, die dazugehörigen Dienste und Verknüpfungen zu landesseitigen Angeboten gemäß den Vorgaben der beteiligten Länder und des Bundes.
Die Zahl der teilnehmenden Länder liegt für Punkt 1 aktuell bei sieben (7), wird aber perspektivisch 14 sein (das Saarland und die Hansestadt Bremen werden dafür voraussichtlich mit anderen Ländern kooperieren).
An Punkt 2 nehmen alle Länder teil, an Punkt 3 gegenwärtig bereits die meisten Länder.
Für die Aufgabe des Betriebs und der Weiterentwicklung der Internet-Angebote wird ein Dienstleister gesucht, der das vorhandene
„Zentralsystem RRP-D“ pflegt, vorhält und erweitert.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages bis hin zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten ist möglich. Der Auftraggeber wird hierzu im III. Quartal 2023 eine Entscheidung treffen und den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf des unter 2. genannten Leistungszeitraums hierüber informieren.
KG 1.1 Befähigung zur Berufsausübung
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Einreichung des ausgefüllten Unternehmensfragebogens.
KG 1.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (PMax 10)
K.1.2.1 Gesamtumsatz: Der Gesamtumsatz des Bewerbers gemäß Angaben im Vordruck Unternehmensfragebogen wird zur Bewertung netto herangezogen und ist daher zwingend anzugeben.
K.1.2.1.1
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Webdesign und -pflege, Open Data) (PMax 5)
K.1.2.1.2
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Routenplaner, Radverkehr) (PMax 5)
Der Teilnahmeantrag erhält je Kriterium 1 Punkt, wenn der für das Kriterium nachgewiesene Umsatz [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Beträgt der Umsatz je Kriterium mehr als [Betrag gelöscht] EUR erhält der Teilnahmeantrag 5 Punkte.
Umsätze zwischen [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR erhalten entsprechende (lineare) Punktzahlen.
K.1.2.2 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
KG 1.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (PMax 125)
K.1.3.1
Vorlage von mindestens 1 geeigneten Referenz unter Verwendung des Vordrucks für Referenzen, die 2 der aufgeführten Erfahrungsbereiche abdeckt (vgl. Kapitel C Nummer 1 Buchstabe c der Bewerbungsbedingungen)
K.1.3.1.1 Erfahrungen im Bereich Internetangebot/Softwarepflege
Die als Referenzauftrag nachgewiesene (Fach-)Anwendung ist seit mindestens 6 Monaten in Betrieb und wird vom Bieter betrieben und weiterentwickelt. (PMax 3x5)
K.1.3.1.2
Erfahrung im Umgang mit mehreren Projektteilnehmern (Stakeholder)
Die als Referenzauftrag nachgewiesenen (Fach-)Anwendung wird durch mindestens einen weiteren Stakeholder mitgestaltet. (PMax 3 x 10).
K.1.3.1.3
Erfahrungen im Bereich der Delegierten Verordnung 1926/2017
In der als Referenzauftrag nachgewiesene (Fach-)Anwendung wurden bereits darauf beruhende Anforderungen etabliert. (PMax 3 x 5).
K.1.3.1.4
Erfahrung im Bereich Helpdesk
Die als Referenzauftrag nachgewiesene (Fach-)Anwendung wird seitens des Bieters seit mindestens 6 Monaten aktiv betreut. (PMax 3 x 10).
K.1.3.1.5
Erfahrung im Bereich Schnittstellenmanagement/Datenverarbeitung
Die als Referenzauftrag nachgewiesene (Fach-)Anwendung umfasst mind. eine Schnittstelle zu einem weiteren System. (PMax 3 x 10).
Der Referenzauftrag ist im Hinblick auf das jeweilige Kriterium wie folgt zu bewerten:
Die Erfahrung des Bewerbers lässt sich als hoch bis sehr hoch (4-5 Punkte) durchschnittlich bis gut (2-3 Punkte) gering (0-2 Punkte) einstufen.
K.1.3.2
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahlen in den letzten 3 Jahren. Nennung der Anzahl an ggf. auftragsrelevanten Beschäftigten (bspw. Systemarchitekten, Softwareentwickler/Programmierer, Webdesigner).
Mindestanforderung: Über die vergangenen 3 Geschäftsjahre müssen mindestens 10 Beschäftigte durchschnittlich beschäftigt worden sein.
K.1.3.2.1
Über die vergangenen 3 Geschäftsjahre müssen durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte im Aufgabengebiet der Programmierung, Pflege, Weiterentwicklung oder Betreuung von Websites beschäftigt worden sein. (PMax 5)
Der Teilnahmeantrag erhält je Kriterium 1 Punkt, wenn die für das Kriterium angegebene Beschäftigenzahl 10 beträgt.
Beträgt diese mehr als 20 erhält der Teilnahmeantrag 5 Punkte.
Beschäftigtenzahlen zwischen 10 und 20 erhalten entsprechende (lineare) Punktzahlen.
Zudem sind folgende Angaben zwingend
K.1.3.3 Beschreibung der generellen Maßnahmen zu den Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens.
K.1.3.4 Beschreibung der generellen Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
K.1.3.5 Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
K.1.3. Abgabe der Erklärung zu den Ausschlussgründen des §§ 123, 124 GWB in dem Vordruck Unternehmensfragebogen.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages bis hin zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten ist möglich. Der Auftraggeber wird hierzu im III. Quartal 2023 eine Entscheidung treffen und den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf des unter 2. genannten Leistungszeitraums hierüber informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
IV Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG aufgeführt.
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder. Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
— Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt und der jeweilige Belege einzureichen. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen.
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
— Beschreibung der Maßnahmen zum Umweltmanagement des Unternehmens,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es ist mindestens 1 geeignete Referenz nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung.
Für die korrekte Zuordnung der Rechnung erhalten Sie nach Zuschlagserteilung die notwendige Leitweg-ID.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.