LEA Bustransfer ab 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LEA Bustransfer ab 2021
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Transportleistungen im Zusammenhang mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Der Auftragnehmer stellt die Beförderung der Asylsuchenden von der ILEA/ LEA (Bochum) in die vorgesehenen Unterbringungseinrichtungen sicher. Hauptanfahrtsziele werden die Erstaufnahmeeinrichtungen im Land NRW sein sowie die ZUE Bochum. Darüber hinaus werden regelmäßige Fahrten zu Bahnhöfen in der Region für Asylsuchende, die in andere Bundesländer reisen müssen, durchgeführt werden. Ausnahmsweise können auch Fahrten in andere Unterkunftseinrichtungen im Land NRW oder in anderen Bundesländern anfallen.
Bezirksregierung Arnsberg – Landeserstaufnahmeeinrichtung
Gersteinring 50
44791 Bochum
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Transportleistungen im Zusammenhang mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Der Auftragnehmer stellt die Beförderung der Asylsuchenden von der ILEA/ LEA (Bochum) in die vorgesehenen Unterbringungseinrichtungen sicher. Hauptanfahrtsziele werden die Erstaufnahmeeinrichtungen im Land NRW sein sowie die ZUE Bochum. Darüber hinaus werden regelmäßige Fahrten zu Bahnhöfen in der Region für Asylsuchende, die in andere Bundesländer reisen müssen, durchgeführt werden. Ausnahmsweise können auch Fahrten in andere Unterkunftseinrichtungen im Land NRW oder in anderen Bundesländern anfallen.
Der Vertrag hat eine eine Festlaufzeit von 2 Jahren und kann durch den Auftraggeber 2 Mal um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 1.7.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
(1) Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48, 49 PBefG
Mindestanforderung:
Zu (1) Vorlage einer gültigen Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48, 49 PBefG
Einzureichende Unterlagen:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
Mindestanforderung:
Zu (1) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) den nachfolgend definierten Jahresumsatz erzielt haben (Mindestanforderung): [Betrag gelöscht] EUR.
Einzureichende Unterlagen:
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
1. Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten 3 Kalenderjahren (2017, 2018, 2019)
Fest angestellten Beschäftigten (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
2. Darstellung der Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 3 Jahren (seit 2018) über die Erbringung von vergleichbaren Transportleistungen mit Angabe insbesondere;
Aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz,
Bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft,
Cc) Zeitraum der Leistungserbringung,
Dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
— Anzahl der transportierten Personen / Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge,
— erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen.
Mindestanforderung:
Zu (2) Der Bieter muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 2018) über die Erbringung von vergleichbaren Transportleistungen verfügen (Mindestanforderung).
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten 2 Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten 2 Referenzprojekte verfügen.
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb.aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 12.4.2021 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Angebote können elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
6. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen. Ferner ist ein Organigramm einzureichen, aus der sich die Aufteilung ergibt. Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
8. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYSZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.