FE 06.0119/2019/AGB — Erstellung eines Verfahrens zur rechnerischen Dimensionierung und zur Prognose des Verhaltens von Pflasterbefestigungen für konzentriert eingetragene schwere Verkehrsbelastungen mit häufiger Frequentierung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 06.0119/2019/AGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 06.0119/2019/AGB — Erstellung eines Verfahrens zur rechnerischen Dimensionierung und zur Prognose des Verhaltens von Pflasterbefestigungen für konzentriert eingetragene schwere Verkehrsbelastungen mit häufiger Frequentierung
FE 06.0119/2019/AGB — Erstellung eines Verfahrens zur rechnerischen Dimensionierung und zur Prognose des Verhaltens von Pflasterbefestigungen für konzentriert eingetragene schwere Verkehrsbelastungen mit häufiger Frequentierung.
Pflasterbefestigungen werden zurzeit auf der Grundlage der RStO 12 dimensioniert. Mit diesem Verfahren besteht die Möglichkeit der Festlegung der Schichtdicken auf der Grundlage von Erfahrungen. Es zeigt sich jedoch in der Praxis, dass es trotz Einhaltung der Vorgaben aus den RStO und unter Berücksichtigung der in den TL und ZTV Pflaster und den TL und ZTV SoB formulierten Anforderungen dazu kommen kann, dass Spurrinnen bzw. Längsunebenheiten innerhalb der geplanten Nutzungsdauer z. B. dann auftreten können, wenn konzentrierte Belastungen in die Befestigungen eingetragen werden. Die Nutzung empirischer Spezifikationen zur Festlegung der Eignung von ungebundenen Baustoffgemischen für die oben beschriebenen Anwendungsfälle ist offenbar nicht ausreichend.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, eine validierte Verfahrensweise zur rechnerischen Dimensionierung für Pflasterbefestigungen (auf Schichten ohne Bindemittel) zu entwickeln, welche die Besonderheiten der Bauweise und der eingesetzten Baustoffgemische bezüglich der relevanten Eigenschaften (Verformungsbeständigkeit und Wasserdurchlässigkeit) und Einflussgrößen unter konzentriert eingetragenen Belastungen, ausgedrückt durch maßgebliche Beanspruchungszustände, berücksichtigt. Weiterhin soll die Verfahrensweise eine Prognosemöglichkeit zur rechnerischen Abschätzung von Erhaltungsintervallen enthalten.
Mit einem neuen rechnerischen Dimensionierungsverfahren kann insbesondere in dem für Pflasterbefestigungen schwer belasteten Bereich (Bk1,8 bis Bk3,2) mit höherer Sicherheit als bisher eine an eine optimierte Auswahl von geeigneten Baustoffgemischen gekoppelte Dimensionierung erfolgen. Außerdem werden Grundlagen für eine Prognose der Entstehung von Unebenheiten zur rechnerischen Abschätzung von Erhaltungsintervallen geschaffen.
Durch die Entwicklung eines verbesserten Dimensionierungsverfahrens kann das Auftreten von frühzeitigen Schäden vermieden und damit Kosten für die Erhaltung der Befestigung reduziert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 06.0119/2019/AGB — Erstellung eines Verfahrens zur rechnerischen Dimensionierung und zur Prognose des Verhaltens von Pflasterbefestigungen für konzentriert eingetragene schwere Verkehrsbelastungen mit häufiger Frequentierung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.