Abladeoptimierung der Fahrrinne am Mittelrhein, TA 2, Rhein-km 528,0 — 547,5: UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL, LBP Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E233.03/E/130-0000-5080/005/14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-rhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abladeoptimierung der Fahrrinne am Mittelrhein, TA 2, Rhein-km 528,0 — 547,5: UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL, LBP
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 2 „Lorcher Werth“ und „Bacharacher Werth“ Rhein-km 528,0 bis 547,5 soll die Umweltverträglichkeitsstudie vergeben werden. Die Größe des Bearbeitungsgebietes liegt bei ca. 800 ha. Für die Untersuchungsbereiche der besonderen Leistungen werden jeweils gesonderte untersuchungsspezifische Abgrenzungen vorgenommen (vgl. Leistungsbeschreibung, Anlage 2 zum Formblatt 602-F).
Ausgeschrieben werden die folgenden Leistungen:
— Umweltverträglichkeitsstudie,
— Besondere Leistungen Flora und Fauna,
— FFH-Verträglichkeitsstudie,
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
Duisburg und Bingen
Das Vorhaben ist nach § 5 UVPG UVP-pflichtig entsprechend Anlage 1 zum UVPG, Nr. 14.2 Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit (14.2.1) mehr als 1 350 t zugänglich ist. Nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz bedarf die Maßnahme der Planfeststellung. Voraussichtlich kommt das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) zur Anwendung. Die Anforderungen an die Unterlagen unterscheiden sich nicht, so dass sie einem Planfeststellungsverfahren wie auch einem Gesetzgebungsverfahren nach MgvG genügen. Die Entscheidung über das Planrechtsverfahren erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die GDWS.
Entsprechend UVPG sind die projektbedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu untersuchen. Das Ergebnis hat den Kriterien des § 16 UVPG für die Erstellung des UVP-Berichtes zu genügen. Die Ausarbeitung stellt in ihrer Endfassung den UVP-Bericht dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abladeoptimierung der Fahrrinne am Mittelrhein, TA 2, Rhein-km 528,0 — 547,5: UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL, LBP
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.