Planungsleistungen „Neubau Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße in Essen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 20-105-VgV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen „Neubau Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße in Essen“

Referenznummer der Bekanntmachung: 20-105-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gesucht wird ein Auftragnehmer, der Planungsleistungen der nachstehenden Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbringt:

— Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,

— Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,

— sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.

Die Planung beinhaltet den Neubau eines barrierefreien Übergangs. Die umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk mit doppelt gekrümmter Linienführung vor.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

45327 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ehemalige Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße quert die Köln-Mindener-Bahnstrecke und verbindet die Stadtteile Stoppenberg, Altenessen-Süd und Katernberg.

Die überspannte Gleisanlage ist dabei im Besitz der Deutschen Bahn sowie des RVR.

Aufgrund des sehr schlechten Bauwerkzustandes war eine wirtschaftliche Sanierung ausgeschlossen, weshalb der Abbruch des Bauwerks beschlossen wurde. Die Durchführung dieser Maßnahme ist für das 1. Quartal 2021 geplant.

Im Rahmen eines vorangegangenen Planungsauftrages wurden barrierefreie Lösungsmöglichkeiten entwickelt, wobei sich eine Rampenlösung als Vorzugsvariante der Verwaltung und Politik erwiesen hat. Diese Variante sieht die zusätzliche Querung der Köln-Mindener-Straße sowie den Anschluss an das Fahrradnetz im Bereich Graitengraben vor.

Neben der Realisierung eines barrierefreien Übergangs und Sicherstellung der Stadtteilvernetzung soll diese Wegeverbindung einen wesentlichen Baustein, den Modalsplit im Essener Nord-Osten zugunsten des Umweltverbundes zu verändern, darstellen. Gemäß der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (2010) wird der Neubau daher mit einer nutzbaren Breite von 4 Metern ausgestattet. Aufgrund der erheblichen Entwicklungslängen bedingt durch die vorhandene Topographie sollen zudem an den jeweiligen Erdrampen Treppen für mobile Verkehrsteilnehmer angeordnet werden.

Die umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk mit doppelt gekrümmter Linienführung vor. An den Aufgängen sind jeweils Erdbauwerke vorgesehen. Die Brückenkonstruktion sollte sich dabei optisch in die Umgebung einfinden. Da sich die Brücke in unmittelbarer Nähe zum Gelände Zeche Zollverein befindet, ist die Ausführung in Corten-Stahl beabsichtigt.

Da es sich bei dem geplanten Bauwerk nicht um einen 1:1 Ersatzneubau handelt, sind umfassende Vorbereitungsmaßnahmen notwendig. Die Brücke weicht von dem aktuell festgesetzten Bebauungsplan ab. Darin sind u. a. Waldflächen ausgewiesen, welche vom Vorhaben betroffen sind. Auch befinden sich derzeit nicht alle Grundstücke im städtischen Besitz.

Zur Realisierung des Bauwerkes wurde der Genehmigungsprozess daher bereits angestoßen. Aufgrund der erforderlichen Waldeingriffe wurden eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung und eine Artenschutzprüfung erstellt (siehe Anlage). Diese haben gezeigt, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen für den Naturhaushalt zu erwarten sind. Seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen daher keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die vorgegebenen Rahmenbedingungen sind in der Planung zu berücksichtigen.

In den aktuellen Planunterlagen ist entlang des Erdbauwerks sowie des Anschlusses Graitengraben ein Entwässerungsgraben dargestellt, dieser soll nach Möglichkeit im Zuge der weiteren Planung entfallen, insbesondere um Eingriffe in die bereits festgesetzte Kompensationsfläche zu verhindern.

Durch das neue Brückenbauwerk wird der Waldrand an der Josef-Hoeren-Straße aufgerissen. Um langfristig hier hinter dem neuen Bauwerk einen stabilen und im Randbereich (entlang der Straße bzw. der neuen Brücke) pflegearmen Waldbestand zu entwickeln, sollte ein entsprechend breiter, gestufter Waldrand aufgebaut werden. Dazu sind die Fällung weiterer Gehölze und Neupflanzungen auf einem breiteren Streifen erforderlich.

Die geplante Maßnahme wurde ebenfalls bereits im Beratungsgremium Zollverein vorgestellt, um die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutzobjekt Zollverein festzustellen. Das Vorhaben ist in Anlehnung an die Kriterien einer Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) bewertet worden. Die Einschätzung zeigt, dass der außergewöhnliche universelle Wert (OUV) des Welterbes Zollverein durch das Projekt nicht negativ beeinträchtigt wird. Von den Mitgliedern des Beratungsgremiums wurden einige Anregungen für die Planung vorgetragen. U. a. wird eine Handlaufbeleuchtung empfohlen. Mögliche Konzepte sind dabei außerdem in Hinblick auf eine artenschutzfreundliche Beleuchtung zu prüfen.

Für das voraussichtlich betroffene Gebiet wurden bereits Luftbildauswertungen angefordert und erstellt.

Für das Bauwerk ist eine Bohrpfahlgründung geplant, d. h. es erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. In diesen Bereichen ist eine Sicherheitsdetektion erforderlich.

Da es sich bei der ausgewerteten Fläche um ein sog. Bombenabwurfgebiet handelt, ist zudem grundsätzlich eine Flächendetektion erforderlich, soweit ein Bodeneingriff, der keine erhebliche mechanische Belastung beinhaltet, geplant wird.

Sollte daher, z. B. vor Auffüllung des Geländes für die Erdrampen, die Fläche abgeschoben und verdichtet werden, könnte eine Flächendetektion in Betracht kommen. Dies ist dann sinnvoll, wenn bis auf den gewachsenen Boden-Geländeniveau 1945- abgeschoben wird und sich zudem keine Störfaktoren einschl. eines Überlappungsbereichs von 5 m im Erdreich befinden.

Soll auf der Fläche jedoch kein Bodeneingriff vorgenommen werden, sondern der Boden aufgeschüttet werde,n ist eine Flächendetektion hier entbehrlich.

Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus zu beachten, dass sich konkrete Blindgängerverdachtspunkte auf dem Gelände befinden. Es ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.

Der Leistungsumfang umfasst sowohl die Objektplanung (Ingenieurbauwerk) als auch die Fachplanung (Tragwerksplanung) sowie einige besondere Leistungen, die im Leistungverzeichnis näher bestimmt sind. Die bereits vorliegende Planung (HOAI Lph 2) ist unter Berücksichtigung der oben und im Leistungsverzeichnis näher spezifizierten Rahmenbedingungen anzupassen und fortzuschreiben.

Der Bauablauf einschließlich der jeweiligen Bauphasen ist detailliert zu planenund Eingriffe in die Umgebung auf ein Minimum zu beschränken. Der Bauablauf ist mit einem detaillierten Terminplan zu hinterlegen, sodass unter Berücksichtigung von Reservezeiten Sperrzeiten der Gleisanlage beantragt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des projektbezogenene Umsetzungskonzeptes / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Musterauswertungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der/des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiterin/Projektleiters / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der/des vorgesehenen Projektleiterin/Projektleiters / Gewichtung: 8
Preis - Gewichtung: 45.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bauoberleitung gem. §§ 43 ff. HOAI 2021 (LPH 8) i. V. m. mit Anlage 12 und örtliche Bauüberwachung für das Ingenieurbauwerk.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe SSF Ingenieure AG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ssf-ing.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRPK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211/ 4750
Fax: +49 211/ 4752671
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2021

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