Brückenbauwerke IGA 2027 – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-002-WB-IBTWP
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Brückenbauwerke IGA 2027 – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Die Stadt Lünen beabsichtigt den Neubau von 2 Fuß- und Radwegebrücken über die Lippe und die Kamener Straße.
Die Stadt Lünen bildet gemeinsam mit der Stadt Bergkamen einen von 5 Zukunftsgärten, der höchsten Ausstellungsebene der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027. Das Konzept der IGA 2027 sieht für den Raum Lünen und Bergkamen vor, den Landschafts-raum Lippe und Datteln-Hamm-Kanal in Bergkamen und Lünen als ein-trittsfreien Zukunftsgarten und Exzellenzstandort zu entwickeln. Dieser soll unter dem Motto „Landschaft in Bewegung“ zahlreiche Sport- und Bewegungsangebote für Jung und Alt bereitstellen und dabei die bewegte Topografie der Haldenlandschaft am Kanal und an der Lippe mit einbeziehen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative einen gemeinsamen IGA-Radweg der Städte Lünen und Bergkamen. Dieser umfasst eine Gesamtlänge von 22 km. Der Radweg führt durch den gesamten Zukunftsgarten und stellt die Anschlüsse an Innenstadt, Hauptbahnhof Lünen, Bahnhof Preußen und die angrenzenden Stadtteile sicher. Der IGA-Radweg ist das Rückgrat des Zukunftsgartens und trägt maßgeblich zu einer klimafreundlichen Abwicklung eines solchen Großereignisses bei.
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen haben den vorgegebenen Korridor des IGA-Radwegs einschließlich der Brückenstandorte in ihrer Planung zu berücksichtigen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Ingenieur*innen (gemäß Seite 6, Spiegelstrich 6 dieses Memorandums) und Architekt*innen (gemäß Seite 6, Spiegelstrich 7 dieses Memorandums). Jede(r) Bewerber*in muss mindestens eine(n) Ingenieur*in für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung vorweisen. Architekt*innen können ebenfalls in das Team integriert werden.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmun-gen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) so-wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von [Betrag gelöscht] EUR netto überschritten wird.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV (vgl. Kapitel 11). Teilnehmer*innen sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Ingenieurkammer Bau hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Die Übereinstimmung des Wettbewerbs mit der RPW 2013 wird bis zum Versand der Auslobung von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden (davon 5 gesetzte Teilnehmende) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Neben den nachstehenden 5 eingeladenen Büros werden weitere 10 teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i. V. m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Ziff. a) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).
Alle ausgewählten Teilnehmer*innen erfüllen die Teilnahmebedingungen nach Kapitel 6 des Bewerbermemorandums.
Die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Teilnehmer sowie die Nachrücker*innen werden in der Auslobung benannt.
Aus Gleichbehandlungsgründen – insbesondere, um auch Nachrückenden ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben – ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 25.5.2021 möglich. Daher werden alle Teilnehmenden gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 21.5.2021 mit. Etwaige Nachrücker*innen erhalten spätestens am 25.5.2021 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.
Der Wettbewerb richtet sich an Ingenieur*innen (gemäß Seite 6, Spiegelstrich 6 des Bewerbermemorandums) und Architekt*innen (gemäß Seite 6, Spiegelstrich 7 des Bewerbermemorandums). Jede(r) Bewerber*in muss mindestens eine(n) Ingenieur*in für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung vorweisen. Architekt*innen können ebenfalls in das Team integriert werden. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in übersetzen zu lassen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein(e) teilnahmeberechtigte(r) Ingenieur*in angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner/ihrer Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— für den/die Ingenieur*in:
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“/„Ingenieurin“ und der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder gleichwertig sowie
— Nachweis einer Referenzliste zu Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI als auch,
— Nachweis einer Referenzliste zu Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI,
— Mindestanforderungen an die Referenzen werden nicht gestellt,
— für den Architekten/die Architektin:
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“, bzw. „Architektin“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Eine Nennung von Referenzen ist – mit Ausnahme der vorstehend für den Ingenieur erforderlichen Referenzlisten, die zwingend vorzulegen sind – für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.
b) Auswahlverfahren Teilnehmende:
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmenden sowie 5 weiteren Bewerber*innen als potentiellen Nachrückenden nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 10 Bewerber* innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrückende ausgelost und unverzüglich benachrichtigt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Architekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“/„Architektin“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates,
b) Ingenieur*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“/„Ingenieurin“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland bzw. in einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Ingenieurkammer existiert, oder gleichwertig; sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter*innen sowie eine(n) (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Gestaltungsidee/Gestalterische Einbindung in die Landschaft,
— Tragwerk und Konstruktion,
— Bauablauf/Bauzeit/Ausführbarkeit,
— Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Unterhaltungskosten).
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
— termingerecht eingegangen sind,
— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sowohl die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung (nach § 51 HOAI) als auch für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach § 43 HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden.
Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger*innen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin mit den weiteren Planungsleistungen (min. Leistungsphasen 2-5 gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung als auch gemäß § 43 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke) in Form eines Stufenvertrags (voraussichtlich Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-3, Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 4-5, Bearbeitungsstufe 3: Leistungsphasen 6-8 – ggf. unterschiedlich je nach Disziplin Fachplanung Tragwerksplanung und Objektplanung Ingenieurbauwerke) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Weitere Informationen zum späteren Verhandlungsverfahren können dem Bewerbermemorandum entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DWW2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/