Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen — Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen 2022 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 0025-38-20-BA
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen — Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen 2022 ff.
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemeinnützige Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate zu beauftragen. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Der kurze Beauftragungszeitraum dient der Durchführung eines EU-weiten Verfahrens zur Beauftragung eines mehrjährigen Zeitraums nach Abschluss der aktuell stattfindenden Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst/Krankentransport im Rhein-Sieg-Kreis. Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind grundsätzlich der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind grundsätzlich der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind grundsätzlich der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind grundsätzlich der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind grundsätzlich der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
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Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- und Reserverettungsmittel (RTW, NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die beiden KTW und den S-RTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
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Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- und Reserverettungsmittel (RTW, NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die beiden KTW und den S-RTW muss der Auftragnehmer einschließlich der KTW-Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
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