Errichtung und Betrieb von Gigabit-Netzen für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE119459367
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-steinfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Gigabit-Netzen für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Kreis Steinfurt gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 1 279 Gewerbebetriebe in Gemeinden und Städten im Kreis Steinfurt über ein gigabitfähiges NGA-Netz erschlossen werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 und darauf weitere 8 Jahre zu betreiben.
Los 1 — Altenberge
Altenberge
Insgesamt sind ca. 108 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Altenberge mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 2 — Greven I
Greven
Insgesamt sind ca. 128 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Greven mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 3 — Greven II
Greven
Insgesamt sind ca. 187 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Greven mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 4 — Hopsten
Hopsten
Insgesamt sind ca. 49 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Hopsten mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 5 — Hörstel
Insgesamt sind ca. 88 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Hörstel mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 6 — Ibbenbüren
Ibbenbüren
Insgesamt sind ca. 291 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Ibbenbüren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 7 — Laer
Laer
Insgesamt sind ca. 59 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Laer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 8 — Lotte
Lotte
Insgesamt sind ca. 62 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Lotte mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 9 — Mettingen
Mettingen
Insgesamt sind ca. 35 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Mettingen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 10 — Saerbeck
Saerbeck
Insgesamt sind ca. 118 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Saerbeck mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 11 — Steinfurt
Steinfurt
Insgesamt sind ca. 92 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Steinfurt mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 12 — Westerkappeln
Westerkappeln
Insgesamt sind ca. 62 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Westerkappeln mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz;
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Eintragung im Gewerbezentralregister
Angaben zur persönlichen Lage;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einhält und im Auftragsfall einhalten wird (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen) sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der 10 dem Kreis Steinfurt erteilten Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 10. und 31.8.2020 und der darin enthaltenen Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen (s. Anlage 18 zu den Vergabebedingungen des jeweiligen Loses).
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein;
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Für die Lose 1 bis 12 jeweils
— Vorlage von mind. 1 Referenz abgeschlossener Projekte oder abgeschlossener eindeutig abgrenzbarer Teilprojekte im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 15 Teilnehmern pro Projekt, deren Ausbau abgeschlossen worden ist (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 1 Referenz von Projekten oder abgrenzbarer Teile (z. B. aufgrund von Teilinbetriebnahmen) von Projekten im Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 15 Teilnehmern pro Projekt, in denen der Betrieb bereits mindestens 12 Monate und auch aktuell läuft (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid des Bundes sowie dem Kooperationsvertrag, welcher dem vom Bund vorgegebenen Mustervertrag folgen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung des Spruchkörpers von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/