EU-weite Ausschreibung von Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes RLT, inkl. Gebäudeautomation an dem Berufskolleg Witten für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes RLT, inkl. Gebäudeautomation an dem Berufskolleg Witten für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung des Berufskollegs Witten. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes RLT, inkl. Gebäudeautomation vergeben.
Witten
— Erstellung von Abluftanlagen in innenliegenden Räumen,
— Erstellung Zu- und Abluftanlagen für Klassenräume oder Fachräume, die nicht natürlich Be- und Entlüftet werden können,
— Erstellung von Kälteanlagen für den Serverraum,
— Einhaltung von vorgeschrieben Brandschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Rohrleitungen in andere Brandabschnitte,
— Erstellung der Be- und Entlüftungsanlage der WC-Räume,
— Erstellung der Abluftanlage für einen Gefahrstoffschrank,
— Erstellung der Regelung für die Lüftungsanlagen,
— Erstellung einer Abgasabsaugung in der Fachklasse Werkstatt,
— Gebäudeautomation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung zu einer Referenz über Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes RLT,
— Eigenerklärung zu einer Referenz über Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes Gebäudeautomation.
— Eigenerklärung zu einer Referenz über Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes RLT in den Jahren 2018 bis 2020. Der Auftragswert der Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen,
— Eigenerklärung zu einer Referenz über Bauinstallationsarbeiten des Gewerkes Gebäudeautomation in den Jahren 2018 bis 2020. Der Auftragswert der Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Die Referenzen sollten Angaben zu Bauprojekt, Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto) und Angabe der vertraglichen Bindung sowie Ansprechpartner beinhalten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bestätigungen des in der eingereichten Referenz benannten Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter in elektronischer Form einzureichen (als PDF-Dokumente). Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.