Andreasgrundschule – Rückbau und Baufeldherrichtung Bauteil C Referenznummer der Bekanntmachung: 21-016-oV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Andreasgrundschule – Rückbau und Baufeldherrichtung Bauteil C
Andreasgrundschule – Rückbau und Baufeldherrichtung Bauteil C
Rückbau inkl. Schadstoffsanierung u. Entsorgung, Baufeldherrichtung inkl. Erdbau u. Entsorgung.
Andreasgrundschule (AGS)
Von-Einem-Straße 56
45130 Essen
Die Stadt Essen plant den Rückbau von Gebäuden auf dem Schulgelände Andreasschule, Von-Einem-Straße 56 in Essen. Hierbei sollen in einem ersten Schritt die Gebäude Pausenhalle / Toiletten und Pavillon 2 zurückgebaut und eine Baugrube errichtet werden. Im Anschluss erfolgt hier der Neubau eines Gebäudes (Bauteil C).
Die beiden Bestandsgebäude (Pausenhalle / Toiletten und Pavillon 2) sind inkl. Bodenplatten und Fundamentierung rückzubauen. Des Weiteren sollen im Außenbereich partiell Flächenversiegelungen, Einfriedungen, Mauern und Spielgeräte entfernt werden. Im Vorfeld der Maßnahme wurde ein Schadstoffgutachten erstellt. Hierbei wurden auch schadstoffhaltige Anwendungen vorgefunden. Zusätzlich erfolgte eine Beprobung des Daches und weitere Untersuchung der Gebäude. Diese Schadstoffe sind vor Aufnahme der eigentlichen Rückbautätigkeiten fachgerecht zu entfernen. Eine Baugrunduntersuchung liegt den Vergabeunterlagen ebenfalls bei. Die Entsorgung/Verwertung sämtlicher Abfälle hat durch den AN zu erfolgen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst:
— die Entrümpelung und Entkernung der Gebäude,
— die Sanierung von Asbest- KMF-haltigen Anwendungen,
— den Rückbau inkl. Tiefenenttrümmerung,
— Beräumung von Geräten und Einbauten auf dem Freigelände,
— eine partielle Freiflächenentsiegelung (u.a. partiell teerstämmiger Asphalt),
— das Erstellen einer Baugrube mit Böschungen inkl. Pumpensumpf inkl. Grob-/Gründungsplanum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist beigefügt.
Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Fach- und Sachkunde einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils genannten Fach/Sachkundenachweise zu dieser Eigenerklärung, auf gesondertes Verlangen gemäß § 16a EU VOB/A nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Alfredstraße 163, 45131 Essen
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
„Elektronische Abgabe der Angebote“:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRPB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]