Osttangente Ahlen, 1. Bauabschnitt Herstellung Dammkörper Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0025
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Osttangente Ahlen, 1. Bauabschnitt Herstellung Dammkörper
Bauleistungen – Landschafts-/Erd- und Tiefbauarbeiten
Herstellung eines Dammkörpers einschließlich Entwässerungseinrichtungen und sonstiger technischer Einbauten auf dem Gelände des ehemaligen Zechenstandortes Bergwerk Westfalen Schacht 1/2 im Südosten von Ahlen im Bereich der Werseaue.
59229 Ahlen, Bergamtsstraße
(Circa-Angaben):
— 18 000 m2 Baufeldräumung,
— 5 100 m3 Oberboden lösen, laden, in Mieten aufsetzen,
— 2 130 m3 Oberboden aus Mieten 7, umsetzen,
— 27 000 m3 Boden laden, transportieren, einbauen,
— 13 500 m3 Bodenverfestigung mit Kalk für die Abdichtung der Dammkrone,
— 16 500 m3 Bodenverfestigung mit Kalk für die Befahrbarkeit in der Bauphase,
— 180 m Stahlbetonrahmen für Amphibiendurchlässe herstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung:
— im Handelsregister,
— für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht,
— alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht.
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung – VVB 124“ oder die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
— Handelsregisterauszug,
— Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Gewerbeanmeldung.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Deckungssumme mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird.
b) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
c) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
d) Eigenerklärung zur Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung – VVB 124“ oder die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist, ansonsten entsprechender Hinweis).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
b) Erklärungen,
— dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen durch den Bieter ausgeführt wurden,
— dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu b) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung – VVB 124“ oder die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
— 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den Angaben gem. Eigenerklärung zur Eignung,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungsperson.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
1. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (M VAS 1 999) ist zur Auftragserteilung nachzuweisen.
2. Vertragsstrafen § 11 VOB/B:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen.
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
3. Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
4. Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ahlen, Westenmauer 10, 59227 Ahlen
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW – Vergabe Westfalen. Änderungen der Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, die alle Bieter betreffen, werden über die Vergabeplattform veröffentlicht.
Für die Kommunikation ist eine Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich, die wir Ihnen in jedem Fall empfehlen. Nur so gehen Ihnen Informationen über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterfragen/-Informationen zu.
Sofern Sie sich nicht anmelden, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig 2 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools/Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YYHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.