Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig – Starkstrom Referenznummer der Bekanntmachung: ZFMK_VE4.31_Starkstrom 2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zfmk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig – Starkstrom
Stark-, Schwachstromanlagen und Nachrichtentechnik.
53115 Bonn Poppelsdorf
Leistungen im Zusammenhang mit der Hoch- und Mittelspannungsanlage, Eigenstromanalgen, Niederspannungshauptverteilung, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Such- und Signalanlagen, Zeitdienstanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Übertragungsnetze, usw.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen. Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“" beachten.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2018, 2019 und 2020);
b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten
Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von 3,0 Mio EUR (netto) durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen
Und einen Auftragswert von mindestens netto 2,5 Mio haben.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A)
Hinweise zu Ziff. 2:
a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "„letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre“" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes
Und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
4. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf.
Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A. und §§ 123, 124 GWB
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
Beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
1 vergleichbares Referenzobjekt
Das ZFMK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das ZFMK Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang
Regeln und
— die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14 Abs. 1 EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A
Beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
— Formblatt 241 (Abfall),
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
— Formblatt 513 (Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)
C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen),
— Formblatt 235 (Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)).
D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise),
— Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YASDG85.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.