Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Ratingen, Neubau und Sanierung, Gebäudeautomation (MSR) mit Option Wartungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 289/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Ratingen, Neubau und Sanierung, Gebäudeautomation (MSR) mit Option Wartungsvertrag
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle. Die Schule wird in Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.
Technische Beschreibung Gebäudeautomation:
Die Technischen Anlagen werden in 5 Informationsschwerpunkte unterteilt, mit Bauteil 1-4 Bestandsgebäude und Neubaugebäude, mit insgesamt 720 physikalischen Datenpunkten.
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium
Karl-Mücher-Weg 2
40878 Ratingen
— Bestandskesselanlage mit 1 600 kW,
— Gebäudeteile Bestand und Neubau mit insgesamt 5 ISP,
— 6 Heizkreise,
— 2 RLT-Geräten für NaWi-Räume,
— Dezentrale Lüftungsgeräte (Kompakt-Geräte) für Klassenräume,
— Einzelraumregelung mit Option Wartungsvertrag.
Wartungsvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Ratingen, Neubau und Sanierung, Gebäudeautomation (MSR) mit Option Wartungsvertrag
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 8.1.2021, 9.00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 14.1.2020 um 10.30 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
— Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DYS7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.