Bauauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 211.18.162
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hspv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauauftrag
Neuanmietung Erweiterung Standort Duisburg
Das Land NRW, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), vertreten durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) (vormals: FHöV NRW) hat im Juni [Betrag gelöscht] europaweit einen Auftrag über die Anmietung eines neuen Dienstgebäudes für die HSPV NRW am Standort Duisburg ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hat die Aurelis 17. Objektgesellschaft FHöV Duisburg GmbH & Co. KG (Aurelis) abgegeben. Am 6. August 2019 hat die HSPV NRW mit Aurelis einen Mietvertrag über das neue Dienstgebäude Wuhanstraße in Duisburg geschlossen. Der Mietvertrag sieht u. a. auch die Möglichkeit einer Anmietung weiterer Flächen für den Standort Duisburg durch die HSPV NRW bei Aurelis vor. Von dieser Möglichkeit macht die HSPV NRW nunmehr Gebrauch und wird einen Nachtrag zum Mietvertrag abschließen mit dem Ziel der Anmietung weiterer Flächen für den Standort Duisburg auf einem benachbarten Baufeld auf Grundlage eines neuen, vom Mietvertrag vom 6. August 2019 unabhängigen Mietvertrags.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem abzuschließenden Nachtrag zu dem am 6. August 2019 abgeschlossenen Mietvertrag handelt es sich um eine zulässige nachträgliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Dieser bestimmt, dass eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrags nach Zuschlagserteilung zulässig ist, wenn
In den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Eine solche Überprüfungsklausel ist in § 1 Abs. 19 des Mietvertrags, der Gegenstand des Vergabeverfahrens war, zu sehen. Hiernach regelt sich die Möglichkeit für den Auftraggeber, bei Bedarf zusätzliche Flächen bei dem Vermieter anzumieten. Konkretisiert wird diese Regelung durch die Anlage 5a zum Mietvertrag, den Teilnahmeantrag des Vermieters. In diesem Teilnahmeantrag hat der Vermieter die Erweiterungsoption für zusätzliche Mietflächen ausgewiesen.
Ferner ändert sich durch die Anmietung zusätzlicher Flächen für den Standort Duisburg auch nicht der Gesamtcharakter des Auftrags, so dass alle Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB erfüllt sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Es handelt sich um bevorstehende Auftragserweiterung zu o. a. Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH2D4HJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Es handelt sich vorliegend um eine Ex-Ante-Transparenz-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB, der bestimmt:
„Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB).