Microsoft Campus and School Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-08EU2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Campus and School Vertrag
Ausschreibung von Microsoft Softwarelizenzen aus dem „Microsoft Campus and School Vertrag“ (Rahmenvertragsnummer: 7-VRJX2JYM6) zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ).
Zu beachtende Dokumente: Microsoft Product Terms und Microsoft Online Services Terms
Abnahmeprodukt:
Das Bildungsplattformprodukt Microsoft 365 Education A3
(AAA-73004 M365 EDU A3 ShrdSvr ALNG SubsVL MVL PerUsr (Original)) mit der kostenlosen Student Benefit Option aus dem Produkt Microsoft 365 A3.
Bisher konnten die Studierenden Office365 Pro Plus Lizenzen aus dem kostenlosen A1 Plan der Universität Siegen beziehen.
Geschätzte Abnahmemenge:
2270 Lizenzen zur Lizenzierung von Mitarbeitern/innen. Für den Fall, dass weitere Personengruppen hinzukommen, werden diese entsprechend nachlizenziert.
Weitere Informationen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Str. 2a
57076 Siegen
Ausschreibung von Microsoft Softwarelizenzen aus dem „Microsoft Campus and School Vertrag“ (Rahmenvertragsnummer: 7-VRJX2JYM6) zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ).
Zu beachtende Dokumente: Microsoft Product Terms und Microsoft Online Services Term
Abnahmeprodukt:
Das Bildungsplattformprodukt Microsoft 365 Education A3
(AAA-73004 M365 EDU A3 ShrdSvr ALNG SubsVL MVL PerUsr (Original)) mit der kostenlosen Student Benefit Option aus dem Produkt Microsoft 365 A3.
Bisher konnten die Studierenden Office365 Pro Plus Lizenzen aus dem kostenlosen A1 Plan der Universität Siegen beziehen.
Geschätzte Abnahmemenge:
2270 Lizenzen zur Lizenzierung von Mitarbeitern/innen. Für den Fall, dass weitere Personengruppen hinzukommen, werden diese entsprechend nachlizenziert.
Weitere Informationen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
— Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521),
Und
— soweit das der Fall ist – ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung).
Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.),
— Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben).
— Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlich die Formular 533 und 532 zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2020 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
Zu a) Die Betriebshaftplichtversicherung muss mindestens die folgenden Mindestdeckungssummen aufweisen bzw. deren Abschluss im Auftragsfall zugesagt werden:
Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall.
Zu b) Es ist der Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2020 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
a) Geben Sie 3 Referenzkunden (-projekte), mit der konkret zu vergebenden Leistung möglichst vergleichbarer technischer Art und monetärer Größe an.
Mit einem Hinweis auf den Datenschutz können die Angaben nicht verweigert werden. Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich.).
b) Nachweis über den Status eines zertifizierten Microsoft License Solution Partner.
Zu a) Geben Sie 3 Referenzkunden (-projekte), mit der konkret zu vergebenden Leistung möglichst vergleichbarer technischer Art und monetärer Größe an.
Zu b) Nachweis über den Status eines zertifizierten Microsoft License Solution Partner.
Die Universität Siegen wird die Zahlung jährlich erbringen.
Der Abschluss des beiliegenden EVB-IT-Vertrags ist erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP-NRW)
Registrierte VMP-Nutzer der Vergabestelle des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56D46F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.