Beschaffung ELW 2 — Los 1 — Fahrgestell nach Aufhebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-37-3/1-Ro-34- Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://krefeld.de/Feuerwehr
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung ELW 2 — Los 1 — Fahrgestell nach Aufhebung
Beschaffung eines Einsatzleitwagens der Größe 2 nach DIN SPEC 14507-3, Los 1: Fahrgestell nach Aufhebung aus der Referenznummer der Bekanntmachung 2020-37-3/1-Ro-21.
Stadt Krefeld — Feuerwehr und Zivilschutz
Zur Feuerwache 4
47805 Krefeld
Lieferung von einem LKW-Fahrgestell inkl. Montage eines feuerwehrtechnischen Aufbaues zu einem Einsatzleitwagen der Größe 2 (ELW 2) nach DIN SPEC 14507-3.
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das an die öffentliche Ausschreibung (Referenznummer 2020-37-3/1-Ro-21) anschließt. Das Fahrgestell (Los 1) wurde im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung bereits ausgeschrieben. Da kein Bieter ein wertbares Angebot abgegeben hat, musste die Ausschreibung des Los 1 aufgehoben werden.
Die Prüfung der Eignungskriterien nach den §§ 44-46 VgV ist bereits im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung erfolgt. Die Gültigkeit dieser Eignungskriterien wird daher vorausgesetzt. Änderungen bei den Eignungskriterien sind unverzüglich mitzuteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Fahrgestell
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DYZ1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]