Lagerhaltung und Transport von medizinischen Geräten Referenznummer der Bekanntmachung: Z15-04814-00/380
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerhaltung und Transport von medizinischen Geräten
Gegenstand des Auftrags sind die Lagerungs-und Transportleistungen von medizinischen Geräten (Beatmungsgeräte und dazugehöriges Zubehör, Patientenmonitore sowie Pulsoximetern).
Hauptort der Ausführung ist der vom Auftragnehmer benannte Lagerstandort. Das Lager muss sich in Deutschland befinden.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 An-fang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das BMG unter anderem die Beschaffung von Beatmungsgeräten und dazugehöriges Zubehör, Patientenmonitore sowie Pulsoximetern veranlasst. Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit medizinischen Geräten versorgen zu können bedarf es Lager- und Transportdienstleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von medizinischen Geräten und dessen Zubehör. Das BMG benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 11 000 Stellplätzen. Die Lagerkapazität von 11 000 Stellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden.
Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von Transporten ab Lager in Form von Transporten mit Komplettladung oder Teilladung sowie geringfügigem Paketversand innerhalb Deutschlands sowie eine initiale Umlagerungsleistung in Form von Transporten aus dem bisherigen Lager und entsprechende Wareneingänge in das neue Lager. Das bisherige Lager befindet sich in Ibbenbüren.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung (vss. 31.5.2021) in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.5.2022. Wird der Rahmenvertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum 31.5.2022 gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate. Wird der Rahmenvertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum 31.5.2023 gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate und endet spätestens zum 31.5.2024 ohne, dass es insoweit einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde,
2. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto,
2. Angaben zum Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Logistikdienstleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto.
Zu 2.: Der Umsatz des Unternehmens im vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (Logistikdienstleistungen) muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben.
1. Angaben zu geeigneten Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich (Logistikdienstleistungen) in den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des Auftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer), Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der Tätigkeiten und der Waren (insbesondere Gefahrgutklasse 9, Seriennummer- und Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung), der Anzahl der insgesamt durchgeführten LKW-Transporte und der Lagerkapazitäten an Palettenstellplätzen je Standort,
2. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zu 1.: Gefordert sind eine oder mehrere geeignete Referenzen zu den Leistungsbereichen Lagerhaltung Gefahrgut
(a) Lagerhaltung Seriennummer- und Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung
(b) und Transport
(c) mit jeweils folgenden Mindestanforderungen:
(a) Die Referenz zum Leistungsbereich Lagerhaltung Gefahrgut muss mindestens eine Lagerkapazität von mindestens 500 Palettenstellplätzen an einem Standort umfassen und Waren der Gefahrgutklasse 9 betreffen.
(b) Die Referenz zum Leistungsbereich Lagerhaltung Seriennummer- und Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung muss mindestens eine Lagerkapazität von mindestens 3 000 Palettenstellplätzen an einem Standort umfassen und Waren betreffen, bei denen eine Seriennummer- sowie eine Mindesthaltbarkeitsdatum-Verwaltung gefordert war.
(c) Die Referenz zum Leistungsbereich Transport muss mindestens 100 LKW-Transporte (Teilladung oder Komplettladung) umfassen und Waren der Gefahrgutklasse 9 betreffen.
Die vorgenannten Anforderungen können durch jeweils eine Referenz zu den Leistungsbereichen (a), (b) und (c) erfüllt werden. Möglich ist auch die Mehrfachangabe einer Referenz in mehreren Leistungsbereichen, wenn diese die Mindestanforderungen dieser Leistungsbereiche (vollständig) erfüllt. Der Leistungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 6 Monate betragen haben. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (03/2018).
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
2. (Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
3. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
4. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de