Übungswerkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-865.31-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übungswerkstatt
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur intensiven und individuellen Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Suche und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung durch Eignungsfeststellung, beruflicher Kenntnisvermittlung und praktischer Erprobung.
Wuppertal Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur intensiven und individuellen Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Suche und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung durch Eignungsfeststellung, beruflicher Kenntnisvermittlung und praktischer Erprobung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3DYZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.