Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests und PCR-Tests Referenznummer der Bekanntmachung: KB-EU-001/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruhrtriennale.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests und PCR-Tests
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Durchführung von SARS-CoV-2 Tests an ver-schiedenen Standorten anlässlich der Vorbereitung und Durchführung der Ruhrtriennale.
Jahrhunderthalle Bochum An der Jahrhunderthalle 1 44793 Bochum, Gebläsehalle im Landschaftspark Duisburg Nord Emscherstraße 71 47137 Duisburg, Kraftzentrale im Landschaftspark Duisburg Nord Emscherstraße 71 47137 Duisburg, PACT Zollverein Bullmannaue 20 45327 Essen, Museum Folkwang Museumsplatz 1 45128 Essen, Theater der Klänge Winkelsfelder Str. 21 40477 Düsseldorf, Maschinenhalle Zeche Zweckel Frentroper Straße 74 45966 Gladbeck
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die Beschaffung von sowohl POC-Antigen-Schnelltests, als auch PCR-Tests, die Durchführung der Tests durch medizinisches Fachpersonal, Auswertung der Testergebnisse im Labor sowie eine allumfassende Logistik für Teststationen inkl. Fahrten sowie Auf- und Abbau.
Im Zeitraum von 9.5.2021 bis 1.10.2021 (während Vorbereitung und Durchführung der Ruhrtriennale, KW 19 bis einschließlich KW 39) werden bis zu 9032 POC-Antigen-Schnelltests mit mind. ?80 % Sensitivität und ?97 % Spezifität nach Maßgabe des Paul-Ehrlich-Instituts benötigt.
Die Ergebnisse sollen dabei schnellstmöglich vorliegen, spätestens nach einer Stunde.
Zudem werden im Zeitraum von 9.5.2021 bis 1.10.2021 (während Vorbereitung und Durchführung der Ruhrtriennale, KW 19 bis einschließlich KW 39) bis zu 1347 PCR-Tests benötigt. Die Testsysteme für PCR-Testungen müssen den durch das RKI festgelegten Mindestkriterien für PCR-Tests entsprechen (Goldstandard).
Die Ergebnisse sollen dabei schnellstmöglich vorliegen, spätestens nach 24 Stunden.
Die Auftraggeberin garantiert eine Mindestabnahmemenge von 70 % der 9032 POC-Antigen-Schnelltests und 70 % 1347 PCR-Tests.
Einsatzorte der Testungen sind folgende Orte:
— Duisburg – Landschaftspark,
— Bochum – Jahrhunderthalle,
— Essen – PACT Zollverein,
— Essen – Salzlager,
— Essen – Museum Folkwang,
— Essen – N.N.,
— Düsseldorf – Theater der Klänge,
— Gladbeck – Maschinenhalle der Zeche Zweckel.
Während der Vertragslaufzeit kann es in Einzelfällen zu Veränderungen hinsichtlich der Standorte kommen.
Die Tests müssen jeweils mindestens ein Jahr haltbar sein.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I EU „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Aktueller Gewerbezentralregisterauszug.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Eigenerklärung, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter/ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus die Auftraggeberin betreut werden soll, Standort Labor, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon medizinisches Fachpersonal und ggf. weitere Bereiche. Hierfür ist das Formular V „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden.
Eine DIN ISO 15189:2014 Zertifizierung (oder gleichwertig) des Labors ist zwingend nachzuweisen.
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen/einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die derzeit vorliegende, nicht vorhersehbare und sich sehr schnell ausbreitende Pandemie Covid-19 stellt ein dringliches Ereignis dar, das bei fehlenden Vorkehrungen und Maßnahmen zu nicht wiedergutzumachende Personenschäden bis hin zum Tod führen kann. Diese Pandemie erfüllt damit die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit. Der Ausbruch der Corona-Pandemie stellt ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis dar, das noch immer außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt. Die steigenden Infektionszahlen belegen die Aktualität der Pandemie. Ihr weiterer Verlauf ist – insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben – nach wie vor nicht sicher prognostizierbar. Zur Vorbereitung der Durchführung, Einhaltung des Hygienekonzeptes und damit zur vertraglichen Erfüllung der Pflichten gegenüber bereits engagierten Künstlern, ist die kurzfristige Einrichtung von Teststellen durch die Kultur Ruhr GmbH zwingend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein beschleunigtes offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter wer-den im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die vom Bieter erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 DSG NRW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes.
3. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VI zu benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass solch ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen. Insoweit sind vorliegend 2 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter einzureichen:
(i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft,
(ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen,
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular VII.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS9YYDYYMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland