Architektenleistungen Sanierung Tonhalle Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0174
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen Sanierung Tonhalle
Architektenleistungen.
Düsseldorf
Im Gebäude der Tonhalle Düsseldorf, 1926 im Rahmen der GeSoLei als Mehrzweckhalle und Planetarium errichtet und 1978 zum Konzertgebäude umgebaut, bestehen technische Probleme in Bezug auf die Trinkwasser- und Abwassertechnik. Es kommt wiederholt zu Rohrbrüchen, Undichtigkeiten an Trinkwasserleitungen, Verstopfungen und Rückstau bei den Abwasserleitungen. Infolge dieser Leckagen und Havarien wurde das Gebäude beschädigt. Der Bürobereich der Verwaltungsebene wurde durchnässt und ist durch Schimmelbildung nur noch sehr eingeschränkt nutzbar.
Durch Rohrbrüche, zum Teil unterhalb der Bodenplatte und in nicht zugängigen Räumen der Fundamentebene entstanden messbare Wasserverluste.
Die Ursachen sind zu beheben. Hierzu wird eine Erneuerung der Leitungsführung der Trinkwasserleitungen, eine Neubewertung der Abwassernetzes auch aus den Terrassen, der Klärung von nicht zugänglichen Bereichen unter der Foyer-ebene, sowie die Fassadenabdichtung im (Boden-) Bereich des Verwaltungstraktes gehören.
Aufgrund der Hochwertigkeit des unter Denkmalschutz stehenden Gesamtgebäudes und der unterschiedlichen Bauzustände, zum Teil aus den 20-er Jahren des 20. Jahrhunderts, ist eine behutsame aber technisch sehr anspruchsvolle und dem einzigartigen Gebäude angemessen Planung erforderlich die höchsten Ansprüchen in Gestaltung und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten genügen muss. Ebenfalls sind die Zeitfenster der Umsetzung der Maßnahme durch den laufenden Betrieb der Tonhalle als Konzertgebäude begrenzt, aber genauestens einzuhalten.
Eine von Externen durchgeführte Studie vom 13.11.2019 liegt den Vergabeunterlagen bei. Relevant für die hier ausgelobte Leistung sind die Maßnahmen 1 bis 7 (s. Studie Seite 4/67). Die Anzahl der WC-Gruppen (Nr. 2) wurde auf 6 Gruppen erweitert und das Risiko Bodenplatte (Maßnahme Nr. 4) wurde zur Berechnung hinzugefügt, ebenfalls eine Indexkorrektur auf die voraussichtliche Bauausführung vorgenommen.
Grobe Terminschiene:
— HOAI Leistungsphasen 1 bis 3: Start direkt nach Vertragsabschluss (voraussichtlich 3. u. 4. Quartal 2021),
— Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss: möglichst noch im 4. Quartal 2021,
— HOAI Leistungsphasen 5 bis 7: 1. Quartal 2022,
— HOAI Leistungsphasen 8 bis 9: Sommer 2022.
Die anrechenbaren Kosten (netto) Objektplanung belaufen sich nach dem aktuellen Stand auf 1,083 Mio. EUR netto. Grundlage für die Ermittlung der Baukosten bildet der aufgestellte Grobkostenrahmen aus der Machbarkeitsstudie.
Die ausführliche Beschreibung des Projektes sowie des abgefragten und benötigten Leistungsbildes Objektplanung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gegenstand dieser Bekanntmachung sind:
Architektenleistungen/Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2021. Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise.
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, bei Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben. Für das Verhandlungsverfahren zugelassen werden die Bewerber mit dem höchsten Punktestand. Die Bewertungskriterien sowie die Punkteverteilung zu den Bewertungskriterien sind zur Information der Anlage 4 zum Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die Stufen stellen sich bei Beauftragung wie folgt dar:
— Stufe 1: Leistungsphase 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphase 3,
— Stufe 3: Leistungsphase 4,
— Stufe 4: Leistungsphase 5,
— Stufe 5: Leistungsphase 6-7,
— Stufe 6: Leistungsphase 8,
— Stufe 7: Leistungsphase 9.
Mit Abschluss dieses Vertrages werden dem Auftragnehmer zunächst die Stufe 1 und 2 (LPH 1-2 und3) in Auftrag gegeben. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise und Angaben gem. III.1.1) bis III. 1.3) sind in einem vom Bieter zwingend auszufüllenden Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen 1 bis 4) zusammengefasst.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
— Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Architektenkammer bzw. Ausbildungsnachweis, oder entsprechender EU-Nachweis gem. §46 (3) Nr. 6 VgV.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
— Erklärung nach VgV §73 (3) für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen,
— Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz,
— Angabe zu Bietergemeinschaften,
— Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate),
— Vorlage gem. VgV §45 einer Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate) bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers,
— Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindestnötige Deckungssumme für jeden Versicherungsfall für Personenschäden 1,5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Im Hinblick auf die Gesamtleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres muss Versicherungsschutz gem. der DVO BauKaG NW bestehen. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen (als Anlage zwingend beizufügen),
— Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 (1) VgV i. V. m. §46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer, soweit sie bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen.
Alle o.g. Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
—— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
—— Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung Architektenleistungen. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
Bei Unterschreitung von [Betrag gelöscht] EUR netto Honorarumsatz im Mittel der letzten 3 Jahren erfolgt der Ausschluss (Mindestkriterium).
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
Nachweise gem. VgV §46:
a) gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Führungskräfte des Unternehmens /der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Berufszulassung, Diplomurkunden bzw. Kammereintragungsbescheinigungen), Nachweise sind zwingend (Kopie) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Angabe des Namens und beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen etc.) der Person, die die Leistung erbringen wird (Projektleiter). Die Berufserfahrung sowie die persönlichen Referenzprojekte und die hierbei verantwortlich geleiteten Leistungsphasen werden gemäß Bewertungsmatrix Anlage 4 des Bewerbungsbogens als Zusatzpunkte in die Bewertung der Eignung einbezogen.
b) gem. VgV §46 sind 3 Referenzen des Bewerbers (Büros) über in den letzten 8 Kalenderjahren erbrachten Leistungen gefordert, dazu sind je Referenz folgende Mindestkriterien zu erfüllen (siehe Anlagen 2.1 bis 2.2 des Bewerbungsbogens):
— Sanierung/Umbau,
— Bearbeitung der Leistungsphasen mindestens LP 2-8, HOAI § 34 erfolgt,
— Baufertigstellung und Abschluss der LPH 8 HOAI zwischen 1.1.2013 bis 31.12.2020,
— Baukosten KG 300 + 400 mindestens 1,5 Mio. EUR brutto,
— Referenzschreiben des AG (mit Angabe Referenzgeber sowie Tel. Nr. für Auskunftseinholung) mit der Bestätigung der Einhaltung der Kosten und Termine oder Eigenerklärung.
Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien erfolgt der Ausschluss. Für die Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben (siehe Bewerbungsbogen mit Anlage 4). Die Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien und der Zusatzpunkte werden vom Bewerber selbst und eigenverantwortlich im Bewerbungsformular vorgenommen. Bei Erkennen einer falschen Einstufung oder unwahrer Angaben erfolgt zwingend der Ausschluss aus dem Verfahren.
Ergänzend zu den im Bewerbungsbogen angeforderten Angaben der Referenzobjekte sind weitere objektspezifische Informationen zu diesen aufgeführten Objekten auf Zusatzseiten (genau 1 DIN A4 Seite je Referenz) beizulegen.
Weitere, über die geforderten 3 Referenzen hinaus, nicht geforderte zusätzliche Referenzen, Nachweise und Angaben sind unerwünscht und fließen nicht in die Bewertung ein.
c) gem. VgV §46 (3) Nr. 8 Erklärung aus der das jährliche Mittel, der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Anzahl seiner Beschäftigten für die entsprechende Architektenleistung gemäß § 34 HOAI in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (siehe Bewerbungsbogen).
Mindestkriterium: Nachweis, dass mind. 5 festangestellte Mitarbeiter, davon mind. 5 (Vollzeit-)Architekten im Mittel der letzten 3 Jahre (2018-2020) beschäftigt sind. Bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums erfolgt der Ausschluss.
d) gem. VgV §36 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden.
Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft separat einzureichen. Die Seite 4 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bietergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste (max. 1 DINA4 Seite) des Nachunternehmers ist erwünscht.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen (vgl. § 75 (1), (2) VgV). Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Besondere Vertragsbedingungen (TVgG -NRW) i. V. m. der Rechtsverordnung (RVO – TVgG – NRW) für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen. Die der Bekanntmachung beigefügten Erklärungen und Formulare sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss bis zum Zeitpunkt der möglichen Zuschlagserteilung insbesondere die Zuverlässigkeit und Eignung aller Bieter erfüllen, anderenfalls kann sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bietergemeinschaften dürfen nur aus 2 Teilnehmerbüros zusammengesetzt sein. Ein Wechsel der Konstellation der Bietergemeinschaft ist nach dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle schriftlich (per E-Mail oder Fax) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3) „Kommunikation“ verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die fristgerechte Abgabe des vollständigen und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrags mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen kann nur in elektronischer Form erfolgen.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Düsseldorf kann nicht erfolgen.
Die Abgabe der Angebote erfolgt nur in elektronischer Form.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (4) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.