Bewachungs-und Empfangsdienst Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 080-2021-Los 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hfmt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-und Empfangsdienst Köln
Bewachungs- und Pfortendienst für die Hochschule für Musik und Tanz Köln, Standort Köln.
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Unter Krahnenbäumne 87
50668 Köln
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Fachbereich ZZT
Turmsraße 3 — 5
50733 Köln
Auftragsgegenstand ist ein Dienstleistungsauftrag in drei Losen mit einer Laufzeit von 6 Jahren über Bewachungs- und Pfortendienst für die Auftraggeberin an deren folgenden Standorten nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Bewachungsdienst (Kontroll- und Schließdienst):
Standorte
— Köln: Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln, und: Fachbereich ZZT, Turmstr. 3 bis 5, 50733 Köln-Nippes,
— Aachen: Theaterplatz 6, 52062 Aachen,
— Wuppertal: Sedanstr. 15, 42275 Wuppertal.
Pfortendienst:
Standorte
— Aachen: Theaterplatz 6, 52062 Aachen (2-Schicht-Betrieb 7 Tage),
— Wuppertal: Sedanstr. 15, 42275 Wuppertal (1-Schicht-Betrieb 5 Tage und 2-Schicht-Betrieb Wochenende),
— Köln: Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln (nur Abwesenheitsvertretung); Fachbereich ZZT, Turmstr. 3 bis 5, 50733 Köln-Nippes (nur abendlicher Schließgang).
Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:
— Los 1: Köln,
— Los 2: Aachen,
— Los 3: Wuppertal.
Es ist zulässig, Angebote für alle Lose einzureichen. Eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, besteht nicht.
Die losweise Veröffentlichung erfolgt aus technischen Gründen in separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW. Der vorliegende Projektraum betrifft ausschließlich Los 1.
Der Vertrag verlängert sich über die angegebene Grundlaufzeit hinaus automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von der Hochschule schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt 6 Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von 6 Jahren hinaus ist ausgeschlossen. Die Kündigungsrechte der Hochschule nach § 133 GWB bleiben unberührt.
Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der vorgelegten Referenzen die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Dies sind insbesondere Referenzen mit Bewachungs- und Empfangstätigkeiten in Objekten mit einem „stoßweisen“ (veranstaltungsbezogenen), hohem und stark wechselndem Publikumsverkehr unterschiedlichster Nutzergruppen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf in Kopie vorgelegt werden und nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Erklärung über den tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz (Bewachungs- und / oder Empfangsdienste) der letzten 3 Geschäftsjahre vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (bei Bewerber- / Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Pro Geschäftsjahr muss der tätigkeitsspezifische Netto-Jahresumsatz in letzten 3 Geschäftsjahre vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens betragen:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Auftraggeber (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Los 1:
— Bewachungsdienst (Kontroll- und Schließdienst)
— für mindestens 12 abgeschlossene Leistungsmonate im angegebenen Referenzzeitraum,
— und mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Rechnungsvolumen in diesen 12 Monaten,
— und zugleich Empfangstätigkeiten (erste Anlaufstelle, Service- und Repräsentativfunktion).
Los 2:
— Bewachungsdienst (Kontroll- und Schließdienst),
— für mindestens 12 abgeschlossene Leistungsmonate im angegebenen Referenzzeitraum,
— und mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Rechnungsvolumen in diesen 12 Monaten,
— und zugleich Empfangstätigkeiten (erste Anlaufstelle, Service- und Repräsentativfunktion).
Los 3:
— Bewachungsdienst (Kontroll- und Schließdienst),
— für mindestens 12 abgeschlossene Leistungsmonate im angegebenen Referenzzeitraum,
— und mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Rechnungsvolumen in diesen 12 Monaten,
— und zugleich Empfangstätigkeiten (erste Anlaufstelle, Service- und Repräsentativfunktion).
Angegebene Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Referenzerläuterung hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Bekanntmachungs-ID: CXPNY54DM1J.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.