Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn -Architektenleistungen- Referenznummer der Bekanntmachung: 61-365302
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn -Architektenleistungen-
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2021 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2021 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 sowie Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI 2021 § 39 optional in Stufen),
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2021 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 sowie Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI 2021 § 47 und besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ in LPH 8 optional in Stufen).
Wichtig: Alle genannten Leistungsphasen müssen von dem antretenden Planungsteam abgedeckt werden.
Es ist ausdrücklich zulässig, dass in den interdisziplinären Teams auch innerhalb der einzelnen Fachbereiche unterschiedliche Büros die einzelnen Leistungsphasen erbringen. Die Vergabeentscheidung erfolgt nach einem Realisierungswettbewerb, die Vergabestelle plant, ausschließlich mit dem Wettbewerbssieger über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 3. Preisträger vor.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben werden, soll auch eine entsprechende Beauftragung für den 3. Bauabschnitt erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
1. Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die neben den 5 gesetzten Teilnehmerteams an dem später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es werden 10 weitere Teilnehmerteams zugelassen, so dass insgesamt 15 Teilnehmerteams am Wettbewerb vorgesehen sind.
2. Sollten mehr als 10 geeignete Bewerbungen eingehen, welche die im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmer
Die 10 weiteren Teilnehmerteams werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
2.1. Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden in angemessener Frist nachgefordert.
2.2. Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
a) Bescheinigung der Berufszulassung beziehungsweise der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/Geschäftsführers des Bewerbers,
b) Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern). Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern) beziehungsweise Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen (inklusive Nachunternehmererklärung in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern),
c) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen),
d) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 und 124 GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern),
e) Bescheinigung oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 VgV (2016) mit Deckungssumme bei Personenschäden von mind. 2,5 Mio. EUR sowie Sach- und Vermögensschäden von mind. 2,5 Mio. EUR.
Bei mehreren Teammitgliedern (Bewerbergemeinschaft) müssen alle Teammitglieder die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen bzw. Erklärungen abgeben.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Bundesstadt Bonn ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Landschaftsarchitekten müssen zusätzlich folgende Mindestbedingungen erfüllen:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei ausländischen Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt sich die Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und 89/48/EWG).
Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende 3 Referenzprojekte nachweisen:
1. Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Freianlagen der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität).
— Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität), welches innerhalb der letzten 10 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Fortsetzung unter IV) „weitere Angaben“
Vorbehalt für den Berufsstand Architekt/-in. Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
— Gesamtkonzept,
— Einhaltung der Vorgaben,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Gestalterische Qualität,
— Freiraumqualität,
— Baulicher Aufwand/Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit/Energieeffizienz.
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
—2. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
—3. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),
—2 Anerkennungen à [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für die Teilnehmerteams wird eine Aufwandsentschädigung von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung gestellt. Anspruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Verfahrensteilnehmer, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen Beitrag eingereicht haben. Bei 15 eingereichten Arbeiten beträgt die Aufwandsentschädigung je Teilnehmer/in [Betrag gelöscht] EUR (netto). Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet das Preisgericht. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung zu Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Weiter zum Punkt „Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende 3 Referenzprojekte nachweisen“:
— Die Realisierung (mind. Lph. 6-8 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität), welches innerhalb der letzten 10 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung,
— Die Referenzen zu Planung und Realisierung können über ein Projekt oder über verschiedene Projekte nachgewiesen werden. Sollten die Leistungsphasen 2-8 über ein Projekt nachgewiesen werden, ist bei Ausführung durch eine ARGE oder den eignungsleihenden Einsatz von Subunternehmern im Referenzprojekt zwingend, dass dieselben Büros auch im hiesigen Wettbewerb antreten.
2. Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Verkehrsanlagen der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen, Gemischte Mobilitäts- und Aufenthaltsflächen)
Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 47 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen, Gemischte Mobilitäts- und Aufenthaltsflächen), welches innerhalb der letzten 5 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
3. Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Freianlagen/Verkehrsanlagen:
Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39/§ 47 HOAI 2013) eines Projektes, welches innerhalb der letzten 10 Jahre gemeinsam vom anbietenden Landschaftsarchitekten und einem beliebigen Verkehrsplaner (nicht zwingend der im Wettbewerb antretende Planer) geplant und realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt gemäß Vorlage. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Darüberhinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstellen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt können unter der angegebenen Adresse heruntergeladen werden.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das vom Auslober vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt eingereicht wird und die Referenzprojekte und mögliche Nachweise beigefügt sind. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerber/innen und ggf. ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren.
2.3. Erfüllen mehr als 10 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in fester Reihenfolge gelost, die im Falle einer Absage von Teilnehmern bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsunterlagen nachrücken.
Zusätzliche Angaben:
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Wettbewerb sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bewerbergemeinschaftserklärung (nur für Bewerbergemeinschaften),
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachunternehmererklärung.
Sämtliche Teilnahmeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Fragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens für alle Teilnehmer beantwortet. Fragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYTZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de