Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feldbetten Referenznummer der Bekanntmachung: B 21.12 - 9980/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feldbetten
2 Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Feldbetten für den professionellen Katastrophenschutz.
Feldbetten mit Packtasche, zusammenfaltbar
Für die Katastrophenschutzeinrichtungen des Bundes werden Feldbetten in besonders stabiler Ausführung benötigt. Mit den Feldbetten sollen im Einsatzfall Unterkünfte für Einsatzkräfte ausgestattet werden. Die Feldbetten sind für eine langfristige Nutzung vorgesehen. Zur Deckung dieses Bedarfes wird in diesem Vergabeverfahren eine, für die verschiedenen Bundesbehörden flexibel nutzbare, Rahmenvereinbarung über eine geschätzte Gesamtabnahmemenge von 20.500 Stück ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben.
Die Abrufe gehen der Auftragnehmerin über das Kaufhaus des Bundes zu. Es ist hierbei von einer Vielzahl von Bestellungen mit jeweils geringen Stückzahlen und einer Lieferung in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszugehen.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
Feldbetten mit Packtasche, zerleg- und aufstockbar
Für die Katastrophenschutzeinrichtungen des Bundes werden aufstockbare Feldbetten in besonders stabiler Ausführung benötigt. Mit den Feldbetten sollen im Einsatzfall besonders flexibel Unterkünfte für Einsatzkräfte ausgestattet werden. Die Feldbetten sollen wahlweise einzeln oder als Etagenbett mit 2 Etagen übereinander aufgestellt werden. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Stückzahlen beziehen sich auf ein Bett mit einer Liegefläche.
Die Feldbetten sind für eine langfristige Nutzung vorgesehen. Zur Deckung dieses Bedarfes wird in diesem Vergabeverfahren eine, für die verschiedenen Bundesbehörden flexibel nutzbare, Rahmenvereinbarung über eine geschätzte Gesamtabnahmemenge von 11 700 Stück ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben.
Die Abrufe gehen der Auftragnehmerin über das Kaufhaus des Bundes zu. Es ist hierbei von einer Vielzahl von Bestellungen mit jeweils geringen Stückzahlen und einer Lieferung in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszugehen.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss für Angebote zum Los 1 oder zum Los 2 mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Für Angebot zum Los 1 und zum Los 2 muss der Umsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „Jahresumsätze und Beschäftigte der letzten 3 Geschäftsjahre“.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen:
— Anzahl der Beschäftigten,
—Qualitätssicherungssystem.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Lieferung von Outdoor-Ausstattungen (z. B. Feldbetten, Zelte, Schlafsäcke oder Zeltmöbel) an Behörden oder Firmen
—— Lieferung im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Referenz
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
— Für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
— Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Anzahl der Beschäftigten:
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten für die letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig beschäftigt wurden, muss mindestens 5 Personen in jedem Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „Jahresumsätze und Beschäftigte der letzten 3 Geschäftsjahre“. Diese Forderung wird erhoben, um sicherzustellen, dass die Auftragnehmerin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung in der Lage ist, die über das Kaufhaus des Bundes eingehenden Aufträge kontinuierlich zu bearbeiten.
Qualitätssicherungssystem:
Der Bewerber muss ein Qualitätssicherungssystem unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Zum Nachweis muss der Bewerber eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001 (oder gleichwertig) einreichen. Alternativ kann der Bewerber eine Beschreibung des betrieblichen Qualitätssicherungssystems beifügen, aus der die Art und Weise der Umsetzung der Qualitätssicherung hervorgeht.
Der Bewerber kann sich für das Qualitätssicherungssystem zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z .B. des Herstellers) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmens bestehenden Verbindung. Der Bewerber muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zu Verfügung stehen, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Für diesen Nachweis ist die Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Nach gesonderter Aufforderung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote ist zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung und der Angaben des Bieters ein Angebotsmuster einzureichen. Dieses Muster muss in Art und Ausführung dem angebotenen Produkt entsprechen. Ausgenommen von dieser Forderung sind die Farbe des Bezuges und der Packtasche sowie die Eigentumskennzeichnung.
Das Angebotsmuster ist vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an eine Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu senden. Das Muster muss spätestens 2 Wochen nach der gesonderten Aufforderung eingehen.
Steht das Angebotsmuster dem Beschaffungsamt des BMI nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist zur Verfügung, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung von Angebotsmustern erfolgt nicht.
Darüber hinaus dient das Angebotsmuster zur Bewertung der angebotenen Leistung im Rahmen einer Teststellung.
Folgende Einrichtung der mittelbaren Bundesverwaltung gehört zu den Abrufberechtigten der Rahmenvereinbarungen:
Erdölbevorratungsverband K. d. ö. R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.