Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.04 - 9945/20/VV: 3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, den zugehörigen Lizenzen, sowie den Dienstleistungen Wartung/Support.
9945/20/VV:3 Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen.
Die Leistungserbringung erfolgt in Behörden und Einrichtungen des Bundes innerhalb Deutschlands.
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:
— 9945/20/VV:2 Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Jahres-/Monats-Abo für Software/Lizenzen,
— 9945/20/VV:3 Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen (Dieses Verfahren!).
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 22 Abs. 3 des Rahmenvertrages widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular „09_Eigenerklärung Ausschlussgründe“.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) kann verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular „10_Anlage_Unternehmensdaten“ die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument „12_Unternehmenszahlen“ auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Bitte geben Sie die Höhe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf die Lieferung von Software-Lizenzen und die Durchführung von Wartung/Support, an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 1,5 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert. Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) – die Anlage „12_Unternehmenszahlen“ abzugeben.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „07_Unterauftraege“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „08_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unteraufträge“ auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes „02_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch“. Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „06_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens jeweils einen Referenz aus dem Verkauf von Software-Lizenzen und dem Bereich Wartung/Support von Software.
Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „14_Referenzen“.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Software-Lizenzen und für die Durchführung von Wartung/Support sowie Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
— Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
— Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenz mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage „14_Referenzen“ zu verwenden.
Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
— Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich). Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie). (siehe Dokument „13_Kriterienkatalog_Eignung“).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
— Akademie der Künste,
— Alexander von Humboldt-Stiftung,
— Auswärtiges Amt,
— Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation,
— Bund der Vertriebenen,
— Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr,
— Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
— Bundesamt für Kartographie und Geodäsie,
— Bundesamt für Naturschut,
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
— Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
— Bundesamt für Soziale Sicherung,
— Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
— Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
— Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
— Bundeseisenbahnvermögen,
— Bundesfinanzhof München,
— Bundesinstitut für Berufsbildung,
— Bundesinstitut für Risikobewertung,
— Bundeskartellamt,
— Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
— Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
— Bundespatentgericht,
— Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR,
— Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.,
— Deutsche Bundesbank,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
— Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V.,
— Deutscher Wetterdienst,
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik,
— Deutsches Jugend-Institut,
— DEval – Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH,
— Erdölbevorratungsverband KdöR,
— Friedrich-Ebert-Stiftung,
— Friedrich-Loeffler-Institut,
— Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,
— Kraftfahrt-Bundesamt,
— Max Rubner-Institut,
— Nationale Anti Doping Agentur,
— Otto-von-Bismarck-Stiftung,
— Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
— Robert-Koch-Institut,
— Rosa Luxemburg Stiftung,
— SPD-Bundestagsfraktion,
— Verbaucherzentrale Bundesverband e. V.,
— Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.