Lieferung von Antigen-Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000733451/AUL

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0D46L/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0D46L
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Antigen-Selbsttests

Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/[removed]/AUL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33141625 Diagnoseausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. – 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.

Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33697000 Medizinische Präparate, ohne zahnärztliches Verbrauchsmaterial
35113000 Schutzausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Schifferstraße 10

47059 Duisburg

Auftragsgegenstand ist die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Diese Endverbrauchsstellen sind über die gesamte Fläche des Bundeslandes NRW verteilt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 17 – 22 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.

Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests.

Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.4.2021.

Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch – soweit angeboten – die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von >99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können. Sicherzustellen ist auch – soweit angeboten – ein webbasiertes Tracking der Bestell- und Liefervorgänge mit Selbstabruf im Internet sowie eine tagesaktuelle Übersicht des Liefer- und Rechnungsstatus.

Sofern der Auftragnehmer keine eigene Bestellplattform zur Verfügung stellen kann, ist die Einbindung in den „Einkaufskatalog NRW“ zwingend sicherzustellen. Einzelabrufe der Endverbrauchsstellen werden dem Auftragnehmer aus dem „Einkaufskatalog NRW“ in Form von HTML-E-Mails übermittelt. Die E-Mails können auf Wunsch des Auftragnehmers auch um eine elektronisch verarbeitbare XML-Datei nach OpenTrans-Standard als Dateianhang erweitert werden. Der Auftragnehmer hat die für die Einbindung der Vertragsprodukte in den Einkaufskatalog erforderlichen Templates (Produktbeschreibung etc.) bereitzustellen.

Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers beinhalten auch die kurzfristige Lieferung der Vertragsprodukte DDP (Delivered Duty Paid) an die jeweiligen Endverbrauchsstellen entsprechend der von diesen getätigten Einzelabrufe.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Rahmenvertrag verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/04/2021
Ende: 31/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig um bis zu 5 Kalendermonate, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Diese hinreichende Dringlichkeit ermöglicht mithin eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Kalendertage, die vorliegend wegen der erfassten Osterfeiertage auf 18 Kalendertage verlängert wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),

2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,

3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung und entsprechende Eigenerklärung über das Formular „Eigenerklärung Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze“.

Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).

Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht jedoch nicht. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) gefordert (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).

Hinweis: Folgende Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein:

— Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR,

— Sachschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR,

— Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.

Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.

2. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und den Umsatz bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Supply Chain Management (Nutzung des Formulars „Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze“).

Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes) ist zwingend,

— Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist zwingend (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl Führungskräfte mit Expertise im Supply Chain Management in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“,

2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertiffizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Manage-ment und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot,

3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot,

4. Es ist mindestens eine Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend zu benennen, die sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:

a. Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.

b. Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests. Hierbei muss es sich:

— entweder um einen Antigen-Tests handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist,

— oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.

(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend“)

5. Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:

a. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.

b. Die Referenzleistung erfasst die Lieferung von Produkten DDP (Delivered Duty Paid) an mindestens 5 000 Endverbrauchsstellen. Die Lieferfrist der Referenzleistung beträgt 5 Werktage ab dem Tag des jeweiligen Einzelabrufs. Als Werktag gilt hierbei jeder Kalendertag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.

(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über eine vergleichbare Leistung die Distribution betreffend“)

Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,

2. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,

3. Es ist mindestens eine Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend zu benennen, die sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:

a. Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.

b. Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests. Hierbei muss es sich:

— entweder um einen Antigen-Tests handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist,

— oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.

4. Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:

a. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.

b. Die Referenzleistung erfasst die Lieferung von Produkten DDP (Delivered Duty Paid) an mindestens 5 000 Endverbrauchsstellen. Die Lieferfrist der Referenzleistung beträgt 5 Werktage ab dem Tag des jeweiligen Einzelabrufs. Als Werktag gilt hierbei jeder Kalendertag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Teil des Angebots des Bieters/der Bietergemeinschaft muss in jedem Fall (Mindestanforderung) ein schriftlich vom Bieter/von der Bietergemeinschaft formuliertes Distributionskonzept als separates Dokument sein, da die Lieferung der Antigen-Selbsttests an die Endverbrauchsstellen Teil der unabdingbaren vertraglichen Leistungsanforderungen ist. Das Distributionskonzept muss darstellen, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft sicherstellt, dass die im Vertrag geforderten Distributionsmerkmale in der vom Bieter angebotenen Lieferfrist erreicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die genaue Umsetzung der Distributionssteuerung darlegt und erläutert. Das Distributionskonzept muss als weitere Mindestanforderung ein Ausfallsicherheits- und Qualitätssicherungskonzept umfassen. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort die Hinweise zur Angebotswertung, Ziffer 2) I. verwiesen. Das Distributionskonzept wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Das den Anforderungen der Vergabeunterlagen entrsprechende Distributionskonzept ist damit Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Nach Zuschlagserteilung ist seine Umsetzung (u. a.) Gegensstand der Leistungsverpflichtung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/04/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D46L

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2021

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