Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen des 270o-Führungsfeedbacks in der Finanzverwaltung NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fm.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen des 270o-Führungsfeedbacks in der Finanzverwaltung NRW
Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen des 270o-Führungsfeedbacks in der Finanzverwaltung NRW.
Ministerium der Finanzen des Landes NRW
Jägerhofstraße 6
40479 Düsseldorf
137 Behörden der Finanzverwaltung NRW
Die ausgeschriebene Leistung umfasst:
— Erarbeitung eines Schulungskonzeptes für drei verschiedene Zielgruppen zur Einführung des 270o-Führungsfeedbacks,
— Erstellen eines Leitfadens zum 270o-Führungsfeedback,
— Durchführung von Schulungen auf Grundlage dieses Konzeptes,
— Organisation der Schulungstermine in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
— Evaluation des Schulungs-Gesamtprozesses,
— Durchführung von Folgeschulungen für Nachbesetzungen von Ansprechpersonen und ggf. Führungskräften gemäß Rahmenvertrag.
Wertung der eingereichten Referenzen (Anlage 03) entsprechend der Wertungsmatrix lt. Anlage 02.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMUDMT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.