EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Glockenstadt Gescher
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gescher.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Glockenstadt Gescher
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben, das im Wesentlichen folgende Leistungen umfasst:
— Restmüllsammlung,
— Biomüllsammlung,
— Altpapiersammlung.
Restmüllsammlung:
— Gestellung der Restmüllbehälter und Restmüllsäcke durch den Auftragnehmer (inkl. Übernahmerecht durch den Auftraggeber zum Vertragsende bei der Gestellung von fabrikneuen Behältern zum Leistungsbeginn),
— Leerung der 60-l-, 80-l-, 120-l- und 240-l-Restmüllbehälter im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Leerungen pro Jahr),
— Wöchentliche bzw. 14-tägige Leerung der 1.100-l-Restmüllbehälter,
— Zusätzlich sind auch satzungsgemäß bereitgestellte Zusatzsäcke für Restmüll abzufahren,
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Bestandspflege durch den Auftragnehmer/Anmeldung der Behälteränderungsdienste über den Auftraggeber,
— Transport des Restmülls zur MBA Gescher-Estern.
Biomüllsammlung:
— Gestellung der Biomüllbehälter durch den Auftragnehmer (inkl. Übernahmerecht durch den Auftraggeber zum Vertragsende bei der Gestellung von fabrikneuen Behältern zum Leistungsbeginn),
— Leerung der 120-l- und 240-l-Biomüllbehälter im 14-tägigen Rhythmus (ca. 26 Leerungen pro Jahr),
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Bestandspflege durch den Auftragnehmer/Anmeldung der Behälteränderungsdienste über den Auftraggeber,
— Transport des Biomülls zum Biokompostwerk Gescher-Estern.
Altpapiersammlung:
— Gestellung der Altpapierbehälter durch den Auftragnehmer (inkl. Übernahmerecht durch den Auftraggeber zum Vertragsende bei der Gestellung von fabrikneuen Behältern zum Leistungsbeginn),
— Leerung der 240-l-Altpapierbehälter im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Leerungen pro Jahr),
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Bestandspflege durch den Auftragnehmer/Anmeldung der Behälteränderungsdienste über den Auftraggeber,
— Transport des Altpapiers zur MBA Gescher-Estern.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis max. zum 31.12.2028), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Biomüll oder Altpapier
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Biomüll oder Altpapier in Abfuhrgebieten (Stadt/Gemeinde) mit insgesamt mindestens 15 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.