Konversion Flugplatz Gütersloh – Planungs- und Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FIGT 101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewerbepark-flugplatz-gt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion Flugplatz Gütersloh – Planungs- und Beratungsleistungen
Die zu vergebene Leistung unter dem Titel „Planungs- und Beratungsleistungen“ beziehen sich auf das gesamte zu entwickelnde Industrie- und Gewerbegebiet des ehemaligen militärischen Flugplatzes „Princess Royal Barracks“. Im Vorfeld der Planungen für diese Entwicklung sollen verschiedene Aspekte untersucht werden (vgl. jeweils II.2.4).
Infrastrukturkonzept
Gütersloh
DEUTSCHLAND
Die zu erbringende Leistung besteht in der Erstellung eines Infrastrukturkonzeptes. Dieses soll sich mit dem standortbezogenen Umgang mit Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Hochwasserschutz und der Versorgung mit Strom, Wärme und Telekommunikation auseinandersetzen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020; Konversion Flugplatz Gütersloh/Gewerbepark Nord; Planungs- und Beratungsleistungen
Materialflussmanagementkonzept
Gütersloh
DEUTSCHLAND
Die zu erbringende Leistung besteht in der Erstellung eines Materialflussmanagementkonzepts. Dieses soll sich mit dem standortbezogenen Umgang mit Böden, (versteckten) Altlasten und einem Konzept zum Abriss auseinandersetzen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020; Konversion Flugplatz Gütersloh/Gewerbepark Nord; Planungs- und Beratungsleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Erreichung eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem im Tätigkeitsbereich des Auftrages; der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt [Betrag gelöscht] EUR; der geforderte Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt [Betrag gelöscht] EUR
Falls die Bewerbung /das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
2. Erklärung, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird: [Betrag gelöscht] EUR (Personenschäden), [Betrag gelöscht] EUR (Sach- und Vermögensschäden).
Im Auftragsfall wird der Bewerber einen entsprechenden Nachweis bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vorlegen.
Liste mit mindestens 3 Referenzen in den letzten 8 Jahren über erbrachte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und das Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt an dem Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]