Stadtwerke Hürth über KoPart eG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: +49 211 / 43077-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Hürth über KoPart eG
Schadstoffeinsammlung mittels Schadstoffmobil in Hürth.
Hürth
Schadstoffeinsammlung mittels Schadstoffmobil in Hürth.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HR-Auszug und vollständige Liste lt. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine weiteren Personen zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Ort: Köln
Land: Deutschland