Technische Beratungsleistungen für das Projekt „Neubau eines Audimax“ Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2021 VV EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45897
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.w-hs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratungsleistungen für das Projekt „Neubau eines Audimax“
Für das Projekt „Neubau eines Audimax“ der WH am Standort Gelsenkirchen ist die Einbindung technischer Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens, die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie das planungs- und baubegleitende Controlling geplant. Diese Leistungen werden hiermit ausgeschrieben. Die erforderlichen wirtschaftlichen und juristischen Beratungsleistungen werden von anderen Beratern erbracht und sind daher nicht in dieser Ausschreibung enthalten.
Die technische Beratungsleistung erstreckt sich dabei von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Phase 1) über die Begleitung des Vergabeverfahrens im sogenannten Inhabermodell bis hin zum Vertragsabschluss mit einem ÖPP-Partner (Phase 2). Zudem soll ein sich anschließendes planungs- und baubegleitendes Controlling angeboten werden (Phase 3). Die Phasen 2 und 3 sollen stufenweise abgerufen werden.
Ferner sind übergeordnete Projektmanagementaufgaben zu erbringen.
Westfälische Hochschule
Neidenburger Straße 43
45897 Gelsenkirchen
Die Westfälische Hochschule (WH) plant den Neubau eines Audimax am Standort Gelsenkirchen. Das Gebäude soll neben dem Audimax zusätzlich einen Senatssaal, Seminarräume und Räume für Sport mit einer Nutzungsfläche von 1 510 m2 (NUF 1-6) umfassen. Eine entsprechende Bedarfsfeststellung liegt vor.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) ist Eigentümer fast aller Liegenschaften des Landes und vermietet seine Immobilien an Landesbehörden und -einrichtungen. Hierzu gehört auch die Westfälische Hochschule, die seitens des BLB NRW von der Niederlassung Münster betreut wird. Demnach befindet sich das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, im Eigentum des BLB NRW.
Im vorliegenden Projekt „Neubau eines Audimax“ wird die Westfälische Hochschule als Bauherrin auftreten. Hierfür soll der bereits bestehende Hochschulmietvertrag um das Grundstück ergänzt und ein Gestattungsvertrag geschlossen werden. Das Grundstück wird aktuell von der WH als Parkplatzfläche genutzt und liegt im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans, der für das Plangebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule festsetzt.
Dem Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus 2020 folgend, wird das Projekt im Rahmen einer ÖPP-Realisierung umgesetzt. Vor diesem Hintergrund soll ein europaweites ÖPP-Vergabeverfahren (im Verhandlungsverfahren) vorbereitet und durchgeführt werden. Dieses hat zum Ziel, einen geeigneten ÖPP-Partner zu finden, der das Vorhaben plant, baut und voraussichtlich über einen Zeitraum von 20-30 Jahren anteilig das technische Gebäudemanagement (insb. Instandhaltung) übernimmt. Geplant ist ein Inhabermodell, bei dem das Eigentum an den Grundstücken bei der Westfälischen Hochschule bzw. dem BLB NRW verbleibt.
Für das Projekt „Neubau eines Audimax“ der WH am Standort Gelsenkirchen ist die Einbindung technischer Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens, die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie das planungs- und baubegleitende Controlling geplant. Diese Leistungen werden hiermit ausgeschrieben. Die erforderlichen wirtschaftlichen und juristischen Beratungsleistungen werden von anderen Beratern erbracht und sind daher nicht in dieser Ausschreibung enthalten.
Die technische Beratungsleistung erstreckt sich dabei von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Phase 1) über die Begleitung des Vergabeverfahrens im sogenannten Inhabermodell bis hin zum Vertragsabschluss mit einem ÖPP-Partner (Phase 2). Zudem soll ein sich anschließendes planungs- und baubegleitendes Controlling angeboten werden (Phase 3). Die Phasen 2 und 3 sollen stufenweise abgerufen werden.
Ferner sind übergeordnete Projektmanagementaufgaben zu erbringen.
Der angegebene Zeitraum unterstellt, dass die Phasen 2 und 3 abgerufen werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien gem. Beschaffungsunterlagen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den im Vertrag beschriebenen Projektstufen. Ferner sind gemäß Vertrag einzelne näher beschriebene Leistungen anzubieten, die von der Auftraggeberin ebenfalls optional abgerufen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zum Unternehmen,
— Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate),
— Vertraulichkeitserklärung,
— Angaben zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls relevant),
— Angaben zu einer Eignungsleihe (falls relevant),
— Erklärungen über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR aufweist, bzw. Erklärung der Versicherung, für den Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen,
— Erklärung zum Umsatz (jahresdurchschnittlicher Umsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren),
— Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (jahresdurchschnittlich beschäftigte technische qualifizierte Mitarbeiter; Aushilfskräfte, Praktikanten, Werkstudenten sind nicht mitzuzählen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, verwiesen.
— Angabe der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters:
Die berufliche Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters ist durch persönliche Referenzen und einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Zudem haben der Projektleiter und der Stellvertretende Projektleiter einen Nachweis der Berufsbefähigung einzureichen.
Die persönlichen Referenzen dürfen nicht älter als 4 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zwingend erforderlich ist, dass sowohl der Projektleiter als auch der Stellvertretende Projektleiter mindestens eine der Tätigkeiten durch eine persönliche Referenz nachweist.
Die persönlichen Referenzen des Projektleiters müssen dabei in der Funktion als Projektleiter erbracht worden sein. Die persönlichen Referenzen des Stellvertretenden Projektleiters müssen in der Funktion als Stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter erbracht worden sein.
Im Rahmen der Vorlage der persönlichen Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller geforderten Beratungsleistungen jeweils in einer einzelnen Referenz nachgewiesen wird. Vielmehr ist auch möglich, dass die Tätigkeiten durch mehrere Referenzen abgedeckt werden.
Angaben der beruflichen Qualifikation des Projektleiters:
— Benennung des Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Projektleiters als Architekt oder als Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen bzw. eine vergleichbare Fachrichtung.
— Einreichung eines Lebenslaufs des Projektleiters, aus dem sich mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung ergibt.
— Mind. eine persönliche Referenz des Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter in einem Projekt mit der Erbringung technischer Beratungsleistungen bei einem ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
Angabe der beruflichen Qualifikation des Stellvertretenden Projektleiters:
— Benennung des Stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Stellvertretenden Projektleiters als Architekt oder als Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen bzw. eine vergleichbare Fachrichtung.
— Einreichung eines Lebenslaufs des Stellvertretenden Projektleiters aus dem sich mindestens eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung ergibt.
— Mind. eine persönliche Referenz des Stellvertretenden Projektleiters über die Tätigkeit als Stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter in einem Projekt mit der Erbringung technischer Beratungsleistungen bei einem ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
— Mindestens 3 Referenzprojekte des Bewerbers, die folgende 4 Unterkriterien erfüllen:
—— Erstellung mind. einer funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen für ein ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
—— Erstellung mind. einer funktionalen Leistungsbeschreibung für technisches Gebäudemanagement, die insbesondere die Beschreibung von Leistungsgütevereinbarungen, die Bereitstellung oder Entwicklung geeigneter und bewährter Bonus-Malus-Systematik und die Entwicklung eines Qualitätsmanagement zum Gegenstand hat, für ein ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau, das ein Investitionsvolumen der Bauleistungen von mind. 10 Millionen EUR netto aufweist.
—— Planungs- und baubegleitendes Controlling bei der Realisierung eines ÖPP-Hochbauprojekts oder eines vergleichbar komplexen Hochbauprojekts mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
—— Begleitung von Vergabeverfahren bei der Realisierung eines ÖPP-Hochbauprojekts aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto (Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog) von der Auftragsbekanntmachung bis zum Abschluss des Verfahrens aus technischer Sicht.
Die bauliche Fertigstellung des jeweiligen Referenzprojekts darf nicht vor dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzprojekte ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller 4 vorgenannten Unterkriterien innerhalb jeweils einer Referenz nachgewiesen wird. Die 4 Unterkriterien müssen aber durch die 3 Mindestreferenzen nachgewiesen werden. Insoweit ist es möglich, dass einzelne Referenzen nur ein oder nur einzelne geforderte Unterkriterien abdecken.
Die Bewerber dürfen auch mehr als 3 Referenzprojekte einreichen. Die Auftraggeberin wird jedoch höchstens 5 Referenzprojekte (d. h. 3 Mindestreferenzprojekte und 2 weitere Referenzprojekte) bewerten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Auftraggeber, der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen – namentlich staatlicher Finanzierungs- oder Fördermittelbehörden, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Finanzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und fördermittelrechtlichen Unbedenklichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahrens.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6LDMVG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html