Einrichtung und Betreuung des Service-Centers für die kommunale Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit. Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betreuung des Service-Centers für die kommunale Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Einrichtung und Betreuung des Service-Centers für die kommunale Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“.
Vor dem Hintergrund des im Jugendalter einsetzenden (und ggf. schon riskanten) Alkoholkonsums startete die BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) im Jahr 2009 die bundesweite Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ Sie richtet sich aufgrund der vulnerablen Lebensphase (z. B. die Suche nach jugendtypischen Herausforderungen, Unerfahrenheit im Umgang mit Alkohol) sowie einer leichteren Beeinflussbarkeit bei Jugendlichen an die Zielgruppe der 16- bis 20-Jährigen und soll eine kritische Einstellung gegenüber Alkohol fördern und zu einem möglichst gesundheitsbewussten Umgang mit Alkohol motivieren. Ziel ist es, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen den regelmäßigen Alkoholkonsum, den Anteil des Rauschtrinkens sowie riskante Trinkmuster und -mengen zu reduzieren bzw. so gering wie möglich zu halten. Die Kernzielgruppe der 16- bis 20-Jährigen umfasst etwa 4,3 Millionen Menschen in Deutschland, bei denen bundesweite Interventionseffekte erzielt werden sollen. Die Jugendkampagne ist als Mehrebenen-Kampagne konzipiert, die massenmediale Maßnahmen und Personalkommunikation in mehreren Lebenswelten integriert und durch den Einsatz von Online-, Print- und anderen medialen Elementen ergänzt wird.
Im Rahmen der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte und Maßnahmen entwickelt, mit denen die kommunale Suchtprävention vor Ort unterstützt wird. Einen Überblick dazu gibt die Anlage „Kurzkonzeption der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
Die BZgA beabsichtigt im Rahmen der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ ein Service-Center für Kommunen einzurichten. Das Service-Center soll alle Präventions- und Unterstützungsangebote der BZgA bündeln und Kommunen, die im Bereich der kommunalen Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv sind oder werden wollen, unterstützen. Ziel ist es, die Inanspruchnahme der Angebote der BZgA zu erleichtern und damit möglichst viele Kommunen mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu erreichen, zu motivieren und optimal zu unterstützen. Dafür werden diese Angebote auf einer Internetplattform gemeinsam beworben. Zusätzlich wird den kommunalen Akteuren ein unterstützender Beratungsservice zur Verbesserung ihrer Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor allem durch Netzwerkbildung angeboten. Diese Angebote sollen innerhalb der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüft und ggf. erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betreuung des Service-Centers für die kommunale Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.