Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten und Unterhaltsleistungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2218210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten und Unterhaltsleistungen
Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten an Kojenwandelementen und Reparaturanstricharbeiten.
Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten und Unterhaltsleistungen
Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten und Unterhaltsleistungen.
Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten und Unterhaltsleistungen
Veranstaltungsbezogene Malerarbeiten und Unterhaltsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Der Auftraggeber ist zwar eine Gesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand, erfüllt als gewerblich tätiges Unternehmen aber nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers. Die Richtlinie und die nationalen Vorschriften (GWB, VgV, EU-VOB/A etc.) finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird damit keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er zwar eine Gesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand ist, er aber als gewerblich tätiges Unternehmen nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers erfüllt. Die vergaberechtlichen Vorschriften finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird hierdurch keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist im Übrigen unzulässig, wenn
(i) ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt wurde,
(ii) ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde,
(iii) ein erst in den Vergabeunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde,
(iv) mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.