Erweiterung Gymnasium An der Hönne – Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ISM-03 Elektrotechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gymnasium An der Hönne – Elektrotechnik
Der Städtische Immobilienservice Menden (ISM) plant den Erweiterungsbau des Gymnasiums „An der Hönne“ in Menden, der auf der zur Zeit asphaltierten Fläche des Bolzplatzes, neben der Sporthalle errichtet/angebaut werden soll. Das neue dreigeschossige Gebäude ist nicht unterkellert und erstreckt sich in etwa über einen Grundriss von 70 m x 30 m und hat eine maximale Höhe von 15 m. Die nördliche Gebäudeseite grenzt im Erdgeschoss an die bestehende Sporthalle an. Fast alle Bereiche bekommen eine Rastereinbaudecke, Ausnahmen sind der Aufenthaltsraum und die Treppenhäuser.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die für den Neubau erforderliche allgemeine Elektroinstallation inkl. Beleuchtung mit Steuerung. Darüber hinaus sind als Unteranlagen eine Sicherheitsbeleuchtung, ein passives IT-Netzwerk und eine Erweiterung der Bestandsanlagen SAA und BMA zu installieren.
Der äußere Blitzschutz, die Mittelspannungsstation, die PV-Anlage, die MSR-Technik sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Walramstraße 2-6
58706 Menden
Der Städtische Immobilienservice Menden (ISM) plant den Erweiterungsbau des Gymnasiums „An der Hönne“ in Menden, der auf der zur Zeit asphaltierten Fläche des Bolzplatzes, neben der Sporthalle errichtet/angebaut werden soll. Das neue dreigeschossige Gebäude ist nicht unterkellert und erstreckt sich in etwa über einen Grundriss von 70 m x 30 m und hat eine maximale Höhe von 15 m. Die nördliche Gebäudeseite grenzt im Erdgeschoss an die bestehende Sporthalle an. Fast alle Bereiche bekommen eine Rastereinbaudecke, Ausnahmen sind der Aufenthaltsraum und die Treppenhäuser.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die für den Neubau erforderliche allgemeine Elektroinstallation inkl. Beleuchtung mit Steuerung. Darüber hinaus sind als Unteranlagen eine Sicherheitsbeleuchtung, ein passives IT-Netzwerk und eine Erweiterung der Bestandsanlagen SAA und BMA zu installieren.
Der äußere Blitzschutz, die Mittelspannungsstation, die PV-Anlage, die MSR-Technik sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Weitere Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei der unter „Laufzeit des Vertrags“ angegebenen Laufzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Angabe. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Sowie folgenden Nachweis (nicht in VHB 124 enthalten):
— Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine Untergliederung nach Lohngruppen der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ist beizufügen,
— Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis).
2. Darüber hinaus sind projektbezogen von allen Bietern 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungszeit: seit Januar 2018 erbracht) vorzulegen über Projekte, in denen Elektroinstallationsarbeiten mit einem Auftragswert von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) erbracht wurden. Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
Darüber hinaus sind projektbezogen von allen Bietern 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungszeit: seit Januar 2018 erbracht) vorzulegen über Projekte, in denen Elektroinstallationsarbeiten mit einem Auftragswert von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) erbracht wurden. Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
58706 Menden, Neumarkt 5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: E89211121
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.