Erweiterungsbau Barbara-von-Sell-Berufskolleg, Köln, Erstellung Ausführungsplanung, schlüsselfertige Erstellung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0288-26-6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Barbara-von-Sell-Berufskolleg, Köln, Erstellung Ausführungsplanung, schlüsselfertige Erstellung
Erweiterungsbau des Barbara-von-Sell-Berufskollegs mit umfangreichen Teilabbruchmaßnahmen (rückseitige eingeschossige Patiobebauung inklusive Luftschutzbunker); Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude; Erstellung Ausführungsplanung, schlüsselfertige Erstellung.
Erweiterungsbau Barbara-von-Sell-Berufskolleg; Niehler Kirchweg 118, Erstellung Ausführungsplanung, schlüsselfertige Erstellung 50733 Köln
Der Rat der Stadt Köln hat mit seinem Beschluss vom 4.4.2017 zur Vorlagen-Nummer 0864/2017 die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel beauftragt, die näher bezeichneten 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmer errichten zu lassen. Der Beschluss und die Vorlage hierzu sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Generalunternehmerleistungen für die Errichtung des Erweiterungsbaus des Barbara-von-Sell-Berufskollegs; Niehler Kirchweg 118, 50733 Köln mit umfangreichen Teilabbruchmaßnahmen (rückseitige eingeschossige Patiobebauung inklusive Luftschutzbunker) sowie Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude.
Das viergeschossige Bestandsgebäude wird hofseitig um 2 Baukörper erweitert (Bauteil D und E). Im Erdgeschoss der beiden Erweiterungsbauteile werden jeweils übergeordnete Nutzungen, wie Lehrerzimmer, Besprechungs- und Funktionsräume, angeordnet. In den Obergeschossen befinden sich die Unterrichts-/Klassenräume. Haustechnik- und Lagerflächen werden im Untergeschoss des Bauteils E angeordnet. Die Erweiterungsbauten sind durch einen Verbindungsgang miteinander und mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Wartungsleistungen innerhalb Gewährleistungszeit.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer,
b) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
c) Aktuelle und qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers.
Die Nachweise zu a) – c) dürfen zum Zeitpunkt des Zugangs des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter haben zu a) – c) gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
d) Eigenerklärung dazu, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht bestehen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise zu a) – c) vorzulegen.
Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit geplant ist, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit und Deckungssumme oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d EU Absatz 2 VOB/A).
Zu a): Mindestsumme 20 Millionen EUR netto pro Geschäftsjahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Zu b): Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 5 Millionen EUR und für Sachschäden von mindestens 5 Millionen EUR, jährlich zweifach maximiert.
a) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
b) Referenzprojekte: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angabe Bauvorhaben, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen), wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Die Projekte dürfen nicht vor 2010 begonnen sein und müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist an den Nutzer übergeben sein.
Bietergemeinschaften: Wenn Bietergemeinschaften anbieten, ist für jedes Mitglied der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann über gemeinsame oder auch von einem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln (auch im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften) erbrachte Referenzen geführt werden. Die Referenzen müssen dabei jeweils die Mindestanforderungen erfüllen.
Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben.
Unterbeauftragung: Sollten die Kapazitäten weiterer Unternehmen vom Bieter oder der Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) in Anspruch genommen werden, so sind auch von den Unterbeauftragten die geforderten Eignungskriterien nach III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen.
Zu a): Mindestanzahl der Beschäftigten: 30 Personen; jeweils in jedem der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und jeweils berechnet auf Vollzeitbeschäftigte jeweils pro Jahr. Die Mindestanzahl der Beschäftigten kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Zu b): Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, davon mindestens ein GU-Projekt mit mindestens 20 Millionen EUR Auftragssumme netto und mindestens ein Projekt Neubau/Sanierung einer Bildungseinrichtung oder eines vergleichbaren Projektes mit verschiedenen Funktionseinheiten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYELB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU